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Steuerzuckerl ist bei Dienstreise ausgelutscht

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Lohnnebenkosten steigen, Nettogehalt ist dafür im Sinken. | Neues Gesetz tritt 2008 in Kraft. | Wien. Bei Dienstreisen herrscht schon bald ein strengeres Regime - zumindest was die Besteuerung von des Ersatzes von Reisekosten betrifft. Ab 1. Jänner 2008 wird nämlich die abgabenfreie Auszahlung von Taggeldern und Kilometergeld beschränkt. Für Arbeitgeber wird sich dann bei der Reisekostenabrechnung eine Menge ändern.


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Taggelder zur Deckung der Mehrausgaben des Arbeitnehmers für die Verpflegung auf einer Dienstreise sind künftig nur dann für einen unbefristeten Zeitraum abgabenfrei, wenn es sich um eine im Gesetz angeführte Tätigkeit handelt.

Dazu gehören Außendienst- und Fahrtätigkeiten, Baustellen- und Montagetätigkeiten, die Arbeitskräfteüberlassung an ein drittes Unternehmen und vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde als jener, in der sich der Dienstort befindet.

Vorübergehend heißt laut dem Steuerberater Ernst Patka, dass sich der Arbeitnehmer am Einsatzort nicht länger als 183 Tage aufhalten darf.

Unbefristet steuerfrei sind Taggelder außerdem nur dann, wenn der Arbeitgeber durch eine lohngestaltende Vorschrift wie zum Beispiel einen Kollektivvertrag zur Auszahlung von Taggeldern an seine Arbeitnehmer verpflichtet ist. Ist die Auszahlung nur vertraglich vereinbart, sind die Taggelder nur für einen begrenzten Zeitraum steuerfrei. Die Dauer hängt von der Art der Dienstreise ab.

Bisher konnte der Arbeitgeber Taggelder unbefristet abgabenfrei ausbezahlen, wenn etwa der Kollektivvertrag dem Dienstnehmer Anspruch auf die Spesenvergütung eingeräumt hat. Andernfalls hatte der Arbeitnehmer nur einen zeitlich begrenzten Anspruch auf steuerfreie Taggelder.

Gleichheitswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte diese Regelung als gleichheitswidrig aufgehoben.

Bei der Gesetzesreparatur hat sich der Gesetzgeber allerdings nicht nur auf die Taggelder beschränkt. Auch für Fahrtkosten gibt es eine Neuregelung.

Nun ist nämlich gesetzlich festgeschrieben, wann eine Fahrt als Dienstfahrt und wann sie lediglich als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt. Für die Fahrten zwischen dem zu Hause des Arbeitnehmers und seinem Arbeitsplatz gibt es - anders als für Dienstfahrten - keinen steuerfreien Fahrtkostenersatz. Der Arbeitnehmer kann für seinen Arbeitsweg einen Verkehrsabsetzbetrag geltend machen oder eine Pendlerpauschale verlangen.

"Das ist in der Praxis nicht immer einfach zu beurteilen, ob etwas eine Dienstfahrt oder eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist", weiß Patka und nennt als Beispiel jene Arbeitnehmer, die auf Baustellen zu tun haben.

Fährt der Arbeitnehmer länger als einen Kalendermonat seinen Einsatzort von der Wohnung aus an, dann gibt es kein steuerfreies Kilometergeld mehr. Statt dessen gibt es die Möglichkeit, eine Pendlerpauschale zu beantragen.

Verschlechterung

Patka hält die Neuregelungen für eine Verschlechterung. Sie würden zu einer Steigung der Lohnnebenkosten und zu einer Senkung des Nettoeinkommens führen, ist der Steuerexperte überzeugt. Das Gesetz sieht nur für Bau- und Montagetätigkeiten eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009 vor.

Völlig unverständlich ist für Patka auch die neue Regelung, dass All-in-Verträge, in denen allfällige Reisespesen des Dienstnehmers mit dessen Gehalt abgegolten sind, ab 2008 nicht mehr in eine steuerfreie Reisekosten-Einzelverrechnung umgewandelt werden können. Der Steuerexperte rät den Betrieben deshalb, bis spätestens Ende 2007 auf eine solche Einzelverrechnung umzusteigen.

Etwas Positives kann Patka dem Gesetz allerdings schon abgewinnen. Der Arbeitgeber kann künftig die Heimfahrtskosten eines Arbeitnehmers, der mehr als 120 Kilometer von seinem Wohnort entfernt eingesetzt wird, ein Mal pro Woche steuerfrei ersetzen.

Bisher konnte der Arbeitnehmer solche Kosten nur als Werbungskosten, begrenzt mit derzeit jährlich 2931 Euro absetzen. "Das ist eine überraschende Großzügigkeit des Gesetzgebers", so Patka.