Notenbanken und Bankenaufseher aus den wichtigsten 27 Ländern haben am Sonntag in Basel härtere Kapital- und Liquiditätsvorschriften beschlossen, mit denen sich die Finanzbranche besser für Krisen wappnen soll. Das sind die Grundzüge des Reformwerks "Basel III":
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DEFINITION DES KAPITALS: Das "harte Kernkapital" (Core Tier-1) wird die neue Währung für die Kapitalausstattung der Banken weltweit. Es soll nur aus Grundkapital und einbehaltenen Gewinnen bestehen, weil eine Bank nur darauf jederzeit zurückgreifen kann, wenn sie Verluste ausgleichen muss. Es soll von 2015 an 4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva ausmachen, das sind drei Viertel des gesamten Kernkapitals (Tier-1). Es wird von 2013 bis 2015 in drei Schritten eingeführt, beginnend mit 3,5 Prozent. Deutschland hatte auf einen Anteil von nur 50 bis 60 Prozent gedrungen.
Die vor allem in Deutschland verbreiteten STILLEN EINLAGEN gelten bei Aktiengesellschaften schon von 2013 an grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital. Sie müssen sich damit neue Kapitalquellen suchen. Bei Nicht-AGs werden stille Beteiligungen oder ähnliche Kapitalformen noch bis 2023 anerkannt, allerdings mit sinkenden Anteilen. Damit gelten für die Landesbanken je nach ihrer Rechtsform künftig unterschiedliche Maßstäbe. Stille Einlagen, die als Staatshilfe gegeben worden waren, gelten bis 2018 weiter. Deutschland hatte für einen unbegrenzten Erhalt der Stillen Einlagen plädiert.
MINDESTKAPITALQUOTEN: Nach dem bisherigen Regelwerk "Basel II" liegt die Mindest-Kapitalausstattung der Banken bei vier (Tier-1) und zwei Prozent (Core Tier-1) der risikogewichteten Aktiva. Bis 2015 steigen die Quoten in zwei Schritten auf sechs bzw. auf 4,5 Prozent. 2013 muss die Tier-1-Quote bei 4,5 Prozent liegen. Banken, deren Pleite das ganze System ins Wanken bringen würde, sollen höhere Kapitalanforderungen erfüllen als andere. Konkrete Festlegungen dazu gibt es aber noch nicht.
KAPITALPUFFER: Ein "Kapitalerhaltungspuffer" soll verhindern, dass Kapital in Krisen zu schnell aufgezehrt wird. Wird er unterschritten, muss die Bank Beschränkungen bei der Dividende hinnehmen. Der Puffer erhöht damit praktisch die Mindest-Kernkapitalquote. Er besteht aus 2,5 Prozent hartem Kernkapital. Dazu kann ein weiterer "antizyklischer Puffer" von bis zu 2,5 Prozent kommen, der den Absturz nach einem exzessiven Kreditwachstum abfedern soll. Über seine Umsetzung entscheiden aber die Bankenaufseher für jedes Land individuell.
ÜBERGANGSFRISTEN: Sie sind wichtig, damit sich die Banken auf das neue Regelwerk einstellen und nicht sofort Unmengen an frischem Kapital besorgen müssen. Könnten sie das nicht, bliebe ihnen nur eine radikale Einschränkung der Kreditvergabe - was die Konjunktur abwürgen würde. Nur noch befristet gelten auch Beteiligungen an anderen Finanzinstituten, Steuergutschriften und andere bisher anerkannte Instrumente als hartes Kernkapital. Ihre Anerkennung läuft bis 2018 schrittweise aus.
LIQUIDITÄTSPUFFER: Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) sollen verhindern, dass Banken kurzfristige Kredite zu langfristig refinanzieren. Die LCR soll 2015 eingeführt werden, die NSFR 2018. Deutsche Banken müssen sich dafür hunderte Milliarden Euro an zusätzlicher Liquidität beschaffen. Umstritten war die Zusammensetzung der dafür verwendeten Papiere. Deutschland drängt darauf, dass die Banken neben Zentralbankguthaben und Staatsanleihen auch erstrangige Firmenanleihen vorhalten dürfen. Dazu äußerte sich der Baseler Ausschuss zunächst nicht.
LEVERAGE RATIO: Sie zeigt, wie stark die Bank im Vergleich zu ihrem Eigenkapital verschuldet ist. Die Quote soll verhindern, dass die Banken zu viele riskante Kredite vergeben. Der Baseler Ausschuss hat die Quote auf das 33-fache von Tier-1 festgelegt und damit milder als gedacht gestaltet. Sie soll 2018 verbindlich eingeführt werden. Kritiker wenden ein, dass sie das Risiko der Kredite und Papiere völlig außer Acht lässt. (APA/Reuters)
Strengere Banken-Regeln beschlossen