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(is) In Deutschland hat der Budgetplan 2006 für einige Polemik gesorgt. Wegen der hohen Neuverschuldung überlegt die Opposition einen Gang vor das Verfassungsgericht. Sie berufen sich dabei auf Artikel 115 des deutschen Grundgesetzes, der besagt, dass die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen, weshalb der Haushaltsentwurf verfassungswidrig sei.
Allerdings erging im Jahr 1989 aufgrund einer Unions-Klage ein Urteilsspruch, in dem die Verfassungsrichter eine Ausnahme zuließen, die später ins Grundgesetz einfloss. Demnach darf die staatliche Neuverschuldung die Summe der Investitionsausgaben sehr wohl überschreiten - und zwar dann, wenn die erhöhte Kreditaufnahme "bestimmt und geeignet" ist, eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" abzuwehren.
Genau auf diesen Tatbestand verweist die neue Regierung nun, die das Budgetgesetz in Kürze dem Bundestag vorlegen will. Zunächst hatte sie allerdings selbst von einem verfassungswidrigen Gesetzesentwurf gesprochen, war aber dann von der Formulierung abgerückt: Ein solches Gesetz dürfte der Bundespräsident gar nicht unterzeichnen.