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Die ZMO wurde im Jahr 1968 eingeführt. Seit 1975 verfügen die AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) und (heute) 40 der 49 sogenannten "Least developed countries" über Einfuhrgarantien in die EU - damals war die EU (bei relativ hohen Weltmarktpreisen) auf Importe angewiesen. Die ZMO sieht Importzölle vor, die den EU-Zucker vor Konkurrenz schützen. Die Produzenten erhalten garantierte Mindestpreise - die Konsumenten zahlen im Durchschnitt 1 Euro pro Kopf und Monat mehr als auf einem theoretisch freien Markt. Zwar gilt dieser nicht für unbegrenzte Mengen - die Quoten wurden aber so festgelegt, dass sie den Verbrauch innerhalb der EU übersteigen. Dieser überschüssige Teil der Zuckerproduktion wird am Weltmarkt angeboten, wobei das erst Exportsubventionen ermöglichen. Die EU-Zuckerexporte drücken den Weltmarktpreis - Zuckerbauern anderer Länder sind mit einem Preisverfall konfrontiert.
Österreichs Zuckerquote beträgt nach der Quotenkürzung (seit dem 1.7.2001) rund 390.000 Tonnen, die in den vergangenen Jahren von ca. 10.000 Betrieben auf einer Fläche von 45.000 Hektar angebaut wurden. Die heimischen Rübenbauern wären ohne gestützte Preise nicht mehr wettbewerbsfähig. In der EU wurden im vergangenen Jahr 16.500.000 Tonnen, in Brasilien, dem größten Zuckerproduzenten, 24.000.000 Tonnen Zucker hergestellt.