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Seit 8. Oktober 2004 ist die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) als neue Gesellschaftsform gültig. Vor allem grenzüberschreitende Fusionen und Holdinggesellschaften werden damit einfacher und billiger. Bisher mussten EU-weit tätige Unternehmen ein Netz von Tochtergesellschaften errichten, für die unterschiedliche nationale Vorschriften galten. Das neue Statut erlaubt europäischen Aktiengesellschaften, ihren Sitz zu verlegen. Es gibt keinen Zwang, die neue europaweite Rechtsform anzuwenden: Die Rechtsform nationaler Unternehmen bleibt wie bisher bestehen. Auch Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren Töchter in anderen EU-Ländern unterhalten, können das Statut einer Europa AG beantragen. Die Europa AG muss in dem Land registriert sein, in dem sie ihren Hauptsitz hat. Bisher haben vier Länder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) die gesetzlichen Grundlagen in Brüssel notifiziert.