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Die Integrative Berufsausbildung (IBA) ist im Berufsausbildungsgesetz geregelt und seit 1. September 2003 in Kraft. Sie gilt für Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden können und am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf, keinen positiven Hauptschulabschluss oder Behinderungen haben bzw. aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle finden. Die IBA kann eine verkürzte und eine verlängerte Lehrzeit sein. Bei der verkürzten Lehrzeit ("Teilqualifizierung") werden Teile einer Lehre vermittelt, die dem jungen Menschen zumutbar sind. Der Besuch der Berufsschule ist nicht genau geregelt. Die Berufsbezeichnung nach der bestandenen Abschlussprüfung lautet "Teilqualifizierte Fachkraft". Die verlängerte Lehrzeit (bis zu zwei Jahre) endet mit der Lehrabschlussprüfung, der Berufsschulbesuch ist verpflichtend. In beiden Fällen ist es möglich, zu wechseln (verkürzte, verlängerte oder "normale" Lehrzeit). Eine "Berufsbildungsassistenz" begleitet Ausbildner und Lehrling. 364 Jugendliche haben per 30. Juni eine verlängerte, 136 eine verkürzte Lehrzeit in Anspruch genommen - 88 bzw. 77 in Betrieben, 276 bzw. 59 in Einrichtungen wie dem bfi, der Volkshilfe oder Jugend am Werk.