Zum Hauptinhalt springen

Stichwort KMU

Von Christine Zeiner

Wirtschaft

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Mikro-, Klein- und mittlere Unternehmen fallen laut EU-Beihilfenrecht unter die Bezeichnung "KMU". Als "Mikorunternehmen" gilt ein Unternehmen mit null bis neun Angestellten. Unter die Definition "Kleinbetrieb" fallen Unternehmen mit zehn bis 50 Angestellten und einem Jahresumsatz von max. 7 Mio. Euro (10 Mio. Euro ab 1.1.2005). Als "mittleres Unternehmen" gilt ein Betrieb, mit 50 bis 250 Angestellten und einem Jahresumsatz bis zu 40 (bzw. 50) Mio. Euro.