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In Brasilien beträgt die Anbaufläche für Zucker 5 Mio. Hektar. Am 30. Juni 2006 läuft die derzeitige EU-Zuckermarktordnung (ZMO) aus, der EU-Zuckermarkt soll spätestens dann offener sein als bisher. In Folge könnten 68.000 brasilianische Kleinbauern ihren Grund und Boden verlieren, da aus ihrem Land Plantagen für Zuckerrohr geschaffen werden könnte. Auf den neuen Plantagen könnten 17.000 Menschen Beschäftigung finden, wobei die österreichische Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungszusammenarbeit von der Arbeit auf Zuckerplantagen als "Sklavenarbeit" spricht.
Die ZMO wurde im Jahr 1968 eingeführt. Seit 1975 verfügen die AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) und (heute) 40 der 49 sogenannten "Least developed countries" (am wenigsten entwickelte Länder) über Einfuhrgarantien in die EU - damals war die EU (bei relativ hohen Weltmarktpreisen) auf Importe angewiesen. Die ZMO sieht Importzölle vor, die den EU-Zucker vor Konkurrenz schützen. Die Produzenten erhalten garantierte Mindestpreise - die Konsumenten zahlen im Durchschnitt 1 Euro pro Kopf und Monat mehr als auf einem theoretisch freien Markt. Zwar gilt dieser nicht für unbegrenzte Mengen - die Quoten wurden aber so festgelegt, dass sie den Verbrauch innerhalb der EU übersteigen. Dieser überschüssige Teil der Zuckerproduktion wird am Weltmarkt angeboten, wobei das erst Exportsubventionen ermöglichen. Die heimischen Rübenbauern wären ohne gestütze Preise nicht wettbewerbsfähig. Die EU-Zuckerexporte drücken den Weltmarktpreis - Bauern anderer Länder sind mit einem Preisverfall konfrontiert.
In der EU wurden 2003 16.500.000 Tonnen, in Brasilien, dem größten Zuckerproduzenten, 24.000.000 Tonnen Zucker hergestellt.
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