Viele Stifter sind schwer verunsichert. | Rechte deutlich eingeschränkt. | OGH-Urteil führt zu Vorstandskarussell. | Der 92-jährige Immobilien-Tycoon Karl Wlaschek, Ex-Tennisprofi Thomas Muster und die Schauspielerin Christiane Hörbiger haben eines gemeinsam: Sie parken ihr Vermögen möglichst steuerschonend in Privatstiftungen.
Aber nicht nur die Superreichen entscheiden sich für diese Rechtsform, um Geldvermögen, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen zu verwalten: Auch Institutionen wie der ÖGB, der sein im Zuge des Bawag-Skandals extrem geschrumpftes Bares in der "Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung" verschanzt hat, vertrauen auf dieses kapitalistische Instrument. Und im Vorjahr sorgten zwei SPÖ-Landesorganisationen für eine heftige öffentliche Diskussion: Die SP Oberösterreich wirbelte mit der seit 1996 bestehenden "Privatstiftung L36" Staub auf - und die steirische Landespartei, weil sie jahrelang auf die "Zukunft Steiermark Privatstiftung" gesetzt hatte. Diese wurde am 18. November 2009 notgedrungen aufgelöst: Ausgerechnet der rote steirische Landeshäuptling Franz Voves war auf die Barrikaden gestiegen - mit dem Ziel, die privilegierten Reichen zur Kasse zu bitten.
Intensives Lobbying gegen Vorurteile
Das Aufsehen um Privatstiftungen ist seither nicht abgeebbt, sodass die etwa 3300 rot-weiß-roten Stifter, die laut Schätzung von einschlägigen Experten wie Kathrein-Chef Christoph Kraus zwischen 60 bis maximal 100 Milliarden Euro bunkern, allen Grund haben zu zittern.
Vor 17 Jahren, in der Amtszeit des linken Ideologen Ferdinand Lacina, war man vernünftiger: Der damalige Finanzminister hatte das Ziel verfolgt, inländische Gelder im Land zu halten und ausländisches Vermögen zwecks Stärkung des heimischen Kapitalmarkts nach Österreich zu holen. Das Ludwig Boltzmann Institut lieferte den Entwurf für das im September 1993 beschlossene und ab 1. Jänner 1994 wirksame neue Stiftungsrecht, das die Handschrift einschlägiger Spezialisten trug - etwa der Anwälte Maximilian Eiselsberg, Peter Knirsch und Christian Grave sowie von Steuerprofi Günter Cerha.
Justament die schwarz-blaue Koalition änderte allerdings 2001 diverse Spielregeln zu Ungunsten der Stiftungen. Bis dahin waren Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne von Beteiligungen steuerfrei. Danach wurde eine 12,5-prozentige Zwischensteuer eingeführt und die Schenkungssteuer auf fünf Prozent verdoppelt. Trotzdem erfreuten sich diese von der Neidgenossenschaft stets skeptisch beurteilten Finanzvehikel wachsender Beliebtheit. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass Zuwendungen an Privatstiftungen nach dem Aus für die Erbschafts- und Schenkungssteuer dennoch einer 2,5-prozentigen "Eingangssteuer" unterliegen.
Dem Geldadel - von Fürstin Melinda Esterhazy über die am Wörthersee lebende Kaufhaus-Witwe Heidi Horton bis zu Hannes Androsch oder Niki Lauda - ist es primär zu danken, dass Privatstiftungen heute "aus dem österreichischen Wirtschaftsleben nicht wegzudenken sind und einen wichtigen Faktor für den Wirtschaftsstandort darstellen" - so Finanzminister Josef Pröll. Sie fungieren vielfach - wie bei der Strabag SE, der Andritz AG oder Zumtobel, bei Plansee, Umdasch oder der Erste Bank - als (indirekte) Eigentümer von börsenotierten und nicht börsenotierten Unternehmen, die alles in allem rund 400.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Das hartnäckige Klischee, dass Privatstiftungen primär ein "Steuersparmodell für Superreiche" und höchst intransparent wären, sollte Mitte 2009 eine Studie des Verbands der Österreichischen Privatstiftungen (VÖP) entkräften. Demnach seien fast zwei Drittel der von solchen Vehikel gehaltenen Vermögenswerte Firmenbeteiligungen, der Rest Liegenschaften und eindeutig der kleinste Teil reines Finanzvermögen. Den Finanzbehörden gegenüber bestünde eine vollkommene Transparenz - laut VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus sei "keine Steuerhinterziehung möglich". Der Lobbying-Verband, der sich obendrein auch um das bedrohte Image von gemeinnützigen Stiftungen sorgt und kümmert, betont die Bedeutung: Etwa zwei Dutzend seien im Sparkassenbereich angesiedelt. Bei der Erste Group beispielsweise ist ein einschlägiges Faible zu konstatieren, denn deren Aktionäre sind zu 36,1 Prozent zwei Privatstiftungen (die Sparkassen halten nur 9,3 Prozent, private Investoren bloß 6,7 Prozent der Anteile).
Letztlich sind in Österreich noch rund 400 zumeist kleine Stiftungen präsent, die so wie die
Gottfried-von-Einem-Stiftung oder die für die Wiener Sängerknaben errichtete Institution ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Vorstände sollen nicht Marionetten sein
Österreichs Stifter, die bei jeder Verteilungsdiskussion sofort ins Kreuzfeuer geraten, haben jedenfalls allen Grund, sich für die Zukunft Sorgen zu machen: Abgesehen davon, dass sie mittelfristig Opfer einer viel diskutierten "Reichen-Steuer" werden und so manche Privilegien wieder verlieren könnten, machen ihnen zwei Urteile des Obersten Gerichtshofs zu schaffen. Dieser hatte im Vorjahr in beiden Entscheidungen den Einfluss der Stifter auf Vorstand und Beirat beträchtlich eingeschränkt.
Im Klartext: Es wird künftig nicht mehr möglich sein, einen Stiftungsbeirat mehrheitlich mit "Begünstigten" - sprich: Familien-mitgliedern - zu besetzen. Überdies soll es auch Beratern eines Stifters, etwa Anwälten, Notaren oder Steuerexperten, verwehrt sein, im Stiftungsvorstand zu sitzen - Ähnliches gilt für gute Freunde, die dessen Vertrauen genießen. Damit soll verhindert werden, dass Stifter schalten und walten, wie sie möchten, und die Vorstände zu reinen Statisten degradieren.
Diese "Aktion scharf" schockt nicht nur etliche Stifter, die naturgemäß nicht entmündigt werden möchten, sondern wirkt sich auch auf die bisweilen dutzendfach eingesetzten Stiftungsvorstände aus. Und so ist es nur logisch, dass manche die Lust an ihrer Privatstiftung verlieren - bestes Beispiel ist der deutsche Investor und Sponsor Peter Pühringer - und andere die an sich gut honorierten Vorstandsjobs in Stiftungen hinschmeißen: Miba-Chef Peter Mitterbauer etwa stieg kürzlich vorsorglich aus den Stiftungen seiner guten Freunde Thomas Prinzhorn und Alfons Schneider aus, um sich Ärger zu ersparen.
Im Lichte der neuen OGH-Entscheidungen könnte es für zahlreiche Mehrfach-Stiftungsvorstände eng werden. So etwa wird sich der Wirtschaftsprüfer Günther Cerha überlegen müssen, wie es für ihn weitergeht: Er bekleidet gleich 28 solcher Jobs und kennt sich unter anderem bei den Vermögensverhältnissen von Karl Wlaschek oder der Familien Lehner (Alpla), Wenckheim (Ottakringer) und Rauch (Fruchtsäfte) bestens aus.
Auch Anwälte wie Karl Pistotnik, der 27 einschlägige Nebengeschäfte ausübt, darunter bei Society-King Richard Lugner, den Brüdern Soravia oder der Schauspielerin Christiane Hörbiger, sind betroffen. Oder Karl Schleinzer, der 18 Funktionen hat, etwa bei der Familie Breiteneder (Garagen und Immobilien) oder beim Clan um Norbert Zimmermann (Berndorf).
Kulterers Hypo-Deal ein Bärendienst für Stifter
Auch für aktive oder ehemalige Bankdirektoren, die solche vertrauensvollen Posten übernommen haben, stellt sich die Zukunft ungewiss dar: Oberbank-Chef Franz Gasselsberger etwa, der in der Privatstiftung von Miba-Boss Peter Mitterbauer sitzt, ist zugleich wichtiger Financier des Unternehmens. Und der frühere Hypo-Kärnten-Boss Wolfgang Kulterer, der nunmehr das Vermögen der Flick Privatstiftung verwaltet, verhalf Ingrid Flick im Zuge des Hypo-Deals zwar zu einem Blitz-Profit - doch letztlich erwies er damit Österreichs reichen Stiftern keinen guten Dienst.
Österreichs reichste Stifter
Die am prallsten gefüllten Privatstiftungen sind jene der Superreichen: Ex-Billa-Inhaber Karl Wlaschek und Sohn Karl Philipp (mit der "Ermione") zählen ebenso zur Elite wie der verstorbene Milliardär Karl Friedrich Flick und dessen Frau Ingrid sowie Red-Bull-Boss Dietrich Mateschitz, der zwei Privatstiftungen besitzt.
Sechsfach-Stifterin ist die 89-jährige Fürstin Melinda Esterhazy de Galantha, deren "Domänen Privatstiftung" und "F.E. Familien-Privatstiftung" etliche Betriebe gehören. Ein Rudel an Stiftungen zählt zum steirischen Industriellenclan um Franz Mayr-Melnhof-Saurau; die "Pfannberg Privatstiftung" dürfte das größte Kaliber sein.
Die Kristallfamilie Swarovski hat, ähnlich wie die Salzburger Autodynastie Porsche und Piëch, mehrere Privatstiftungen im Rennen. Als namhafte Stifter gelten der Kärntner Bau-Industrielle Hans Peter Haselsteiner, die Kika/Leiner-Inhaber Herbert und Friederike Koch, aber auch ihre in Wels beheimateten Rivalen Richard und Andreas Seifert (XXXLutz), weiters die Baumax-Eigentümer-Familie Essl oder die Industriellen Max und Stanislaus Turnauer (Constantia Industries). Beträchtliche Finanzkraft bringen die Privatstiftungen des "Krone"-Doyen Hans Dichand und des cleveren Investors Rudolf Fries auf die Waage, desgleichen jene des Wiener Garagenkönigs Johann Breiteneder samt Tochter Bettina oder des adeligen Gutsherrn Karl von Schwarzenberg.
Anders als die Industriellen Thomas Prinzhorn, Hilde Umdasch oder Hilde und Michael Schwarzkopf (Plansee) verbergen sich manche hinter Phantasiebegriffen: Dem Wiener Finanzjongleur und RHI-Aktionär Martin Schlaff gehört die "M.S. Privatstiftung", Georg Kapsch steckt hinter der "Eureka Privatstiftung", Mirko Kovats ist die "M.U.S.T. Privatstiftung", Fruchtsafthersteller Franz Rauch firmiert unter "Rätikon Privatstiftung" und Andritz-Boss Wolfgang Leitner ist mit der "Custos Privatstiftung" identisch.
Wissen
In Österreich gibt es rund 3300 Privatstiftungen, doppelt so viel wie Aktiengesellschaften. Nach Expertenschätzungen verwalten sie ein Vermögen zwischen 60 und 100 Milliarden Euro. Im Schnitt entfallen also auf jede Privatstiftung rund 25 Millionen Euro. Alle Privatstiftungen beschäftigen unmittelbar 32.000 Personen und tragen mit 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (geschätzten 2,1 Milliarden) zur Wertschöpfung bei.
Die Gründung einer Stiftung, ab 70.000 Euro möglich, ist erst ab fünf Millionen sinnvoll und dient primär der Substanzsicherung. Eine Privatstiftung - deren Organe sind zumindest drei Vorstände, gegebenenfalls ein Beirat/Aufsichtsrat sowie die kontrollierenden Stiftungsprüfer - darf keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben, sondern verwaltet und verwertet das Vermögen des Stifters und hält häufig Beteiligungen an Gesellschaften.
Die oft kritisierten Privilegien sehen konkret so aus: Die Stiftung unterliegt der Körperschaftssteuer (25 Prozent), es gibt eine 2,5-prozentige Stiftungseingangssteuer, eine 12,5-prozentige "Zwischen-KöSt" und schließlich 25 Prozent Kapitalertragssteuer als "Ausgangs-Besteuerung".