Deutschlands Druck geht ins Leere. | Debatte über hohe Managergehälter. | Brüssel. Die EU-weite Ertragsbesteuerung von Stiftungen und Investmentfonds bleibt ein Fernziel - und zwar, obwohl der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück auf dem Treffen der EU-Finanzminister am Mittwoch vor dem Hintergrund des Steuerhinterziehungsskandals um Liechtenstein erneut Druck gemacht hat.
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Die meisten Mitgliedsstaaten tauschen Informationen über ausländische Konteninhaber aus. Österreich, Luxemburg und Belgien heben dagegen wie etwa die Schweiz zu Gunsten der Herkunftsländer der Sparer eine Quellensteuer ein. Juristische Personen wie Stiftungen, Erträge aus den meisten Fonds und Dividenden sind davon allerdings ausgenommen. Auf sie überlegt die EU-Kommission, die Quellensteuerpflicht auszuweiten, wie sie in einem ersten vagen Zwischenbericht andeutete.
Die Ressortleiter aus Österreich und Luxemburg, Wilhelm Molterer und Jean-Claude Juncker, zeigten sich grundsätzlich zu Diskussionen bereit und verwiesen entspannt auf das geplante Erscheinungsdatum der konkreten Vorschläge Ende September.
Molterer betonte, dass das Bankgeheimnis "nicht zur Disposition" stehe, was Brüssel nach Informationen aus Kommissionskreisen längst eingesehen hat. Für die Ausweitung der bestehenden Regelung bedürfe es der Zustimmung der Schweiz und anderer europäischer Nicht-EU-Länder, sagte Molterer sinngemäß. Und damit ist sobald nicht zu rechnen.
Keine Reverse-Charge
In der von Juncker angestoßenen Debatte über möglicherweise unverhältnismäßige Managergehälter konnte sich Molterer vorstellen, die Steuerfreiheit von potenziell gewinnträchtigen Aktienoptionen zur Diskussion zu stellen. Eine gesetzliche Regelung von Managergehältern sei dagegen ein "No-Go".
Den wohl finalen Rückschlag gab es indes für das von Österreich gewünschte Reverse-Charge-Pilot-Projekt zur Bekämpfung des Mehrwertssteuerbetrugs. Nachdem neuerlich keine Einigung erzielt werden konnte, kündigte Molterer an, innerhalb der nächsten Wochen entscheiden zu wollen, ob Österreich weiter zur Verfügung stehe.