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Über die Parteifinanzen herrscht meist Stillschweigen - die Betätigungsfreiheit der Parteien sollte aber laut Parteirecht-Experten "besonders gewahrt" bleiben.
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Mitgliedsbeiträge, Kredite, wirtschaftliche Tätigkeiten, Spenden und vor allem die Parteienförderung durch die öffentliche Hand: Über Geldflüsse wie diese finanzieren sich die Parteien. Auf der anderen Seite, jener der Ausgaben, stehen die Aufrechterhalten des Parteiapparats, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen - und die Wahlkampfkosten. Darüber, wie hoch diese sind, herrscht allerdings meist Stillschweigen. Vor allem die Großparteien sind hier extrem zurückhaltend. Klarheit über die Höhe der Wahlkampfkosten gibt es erst ein Jahr nach der Wahl, wenn die Parteien diese dem Rechnungshof (RH) mitteilen müssen - und damit auch darüber, wer die Wahlkampfkostenobergrenze überschritten hat.
Seit der Reform des Parteiengesetzes 2012 darf keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben. Im Juli dieses Jahres wurde die von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt geplante Deckelung von Parteispenden im Nationalrat beschlossen. Damit werden Einzelspenden von mehr als 7500 Euro pro Jahr untersagt, und insgesamt darf keine Partei pro Kalenderjahr mehr als 750.000 Euro an Spenden lukrieren. Zuwendungen über 2500 Euro müssen sofort dem RH gemeldet und veröffentlicht werden. Was der Reform fehlt, sind die oft verlangten Einsichtsrechte des RH in die Parteifinanzen. Auf Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze stehen nun massive Strafen. Diese können bei bis zu 150 Prozent des Überziehungsbetrages liegen. Davor betrugen diese 10 bis 20 Prozent.
Spendendeckel zulässig
Der umstrittene Spendendeckel für Parteien ist wohl nicht verfassungswidrig, so die Autoren eines neu aufgelegten Gesetzeskommentars zum Parteienrecht. Das Buch enthält zudem einen kleinen Dämpfer für Befürworter der Kontrolle der Parteien durch den RH: Die Autoren zitieren ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das auch für die aktuelle Debatte relevant ist, ob die Parteien wie bisher durch Wirtschaftsprüfer oder doch besser durch den RH kontrolliert werden sollten. Die Höchstrichter lassen in dem Erkenntnis aus 2017 eine gewisse Skepsis gegen eine staatliche Einschau in die Parteifinanzen durchblicken. Sie bestätigen die Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer nämlich auch mit dem Hinweis, dass damit die Betätigungsfreiheit der Parteien "besonders gewahrt" bleibt, "weil so die unmittelbare Einsicht staatlicher Organe in die Unterlagen und damit verbunden in die Tätigkeit der politischen Partei vermieden wird".
Parteifinanzen, Wahlkampfkosten und Kontrollen waren erst Anfang September wieder Thema, als ein Bericht des "Falter" für Ärger bei den Türkisen sorgte. Unter Berufung auf angebliche ÖVP-interne Dokumente plane die ÖVP demnach, die erlaubte Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro auch im Nationalratswahlkampf 2019 zu überschreiten. Konkret um 1,9 Millionen Euro. Die ÖVP führe eine "doppelte Buchhaltung", hieß es. Diese wies das zurück und brachte beim Handelsgericht Wien eine Unterlassungsklage gegen den "Falter" ein, der nun bis Mitte Oktober Zeit für eine Klagebeantwortung hat.
Bei der vergangenen Nationalratswahl 2017 hatte die ÖVP die Obergrenze um sechs Millionen Euro überschritten. Den Berichten der Parteien an den RH zufolge hat allerdings auch die FPÖ mit Wahlkampfkosten von 10,7 Millionen gesprengt, leicht darüber lag die SPÖ mit 7,4 Millionen Euro. Darunter sind lediglich die Grünen (5,2 Millionen), Neos (1,8 Millionen) und die Liste Jetzt (0,2 Millionen) geblieben.
Grüne und Neos transparent
Die Obergrenze hat freilich einen Haken: Sie errechnet sich, wie gesagt, aus den Ausgaben für Wahlwerbung zwischen Stichtag und Wahltag. Ersterer war heuer der 9. Juli - 82 Tage vor dem Wahltag. Was davor in den Wahlkampf geflossen ist, wird nicht dazugerechnet. Und selbst danach ist es laut dem Politikwissenschafter Hubert Sickinger eine Frage der Deklarierung. "Es geht darum, was man so verbuchen könnte, dass es zu den Routineausgaben gezählt werden kann", sagt er.
Wie die Parteien ihre Finanzen offenlegen, ist jedenfalls recht unterschiedlich. Bei den Wahlkampfkosten wollen heuer alle die Obergrenze unterschreiten. ÖVP und SPÖ nennen hier keine konkreten Summen. Die FPÖ gibt an, mit fünf Millionen Euro im Rahmen des Erlaubten bleiben zu wollen. Neos beziffern ihr Wahlkampfbudget mit 2,45 Millionen und die Grünen mit 1,3 Millionen Euro, die sie zurück in den Nationalrat bringen sollen. Die Liste Jetzt will mit 300.000 Euro auskommen.
Grüne und Neos haben direkt auf der Startseite ihrer Webseiten den Punkt "Transparenz": Klickt man diesen an, werden im Zweiwochenrhythmus Spendeneinnahmen und Wahlkampfausgaben offengelegt. Die Grünen haben mit Stand vom 18. September rund 308.709 Euro an Spenden erhalten und etwa 700.000 Euro für den Wahlkampf (wie Beratung, Plakate, Personal) ausgegeben. Bei Neos lagen die Spendeneinnahmen mit Stand vom 17. September bei 996.095 Euro und die Wahlkampfausgaben bei rund 1,8 Millionen Euro.
Was die Schulden der Parteien betrifft, so kommt der "Falter" bei der ÖVP auf 18 Millionen Euro. Laut Rechenschaftsberichts hat die ÖVP 2017 insgesamt 15 Millionen Euro Kredit aufgenommen, seit 2013 waren es damit 26,2 Millionen Euro, mehr als bei jeder anderen Partei. An Tilgungen und Zinsen stehen in diesen vier Jahren dagegen nur 6,9 Millionen Euro in der Parteibilanz.
Die SPÖ hat laut ihren Rechenschaftsberichten 2013 bis 2017 Kredite von 12,6 Millionen Euro aufgenommen und im Gegenzug 9,9 Millionen Euro für Tilgungen und Zinsen ausgegeben. Den konkreten Schuldenstand beziffert Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda zwar nicht, laut "Kurier" vom Juni waren es zuletzt aber 12 Millionen. "Die Frage ist, ob das vor der Aufnahme etwaiger Wahlkampfkredite war", sagt dazu Sickinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Partei war über Jahre hochverschuldet, "wahrscheinlich mit einem Zweier voran", so Sickinger, konnte die Verbindlichkeiten mit dem Verkauf des Gartenhotels Altmannsdorf aber deutlich reduzieren.
Keine Angaben wollte die FPÖ machen. Sie hat allein 2013 bis 2017 neue Kredite im Wert von 10,4 Millionen Euro aufgenommen. Dem stehen in diesen Jahren aber nur Tilgungen von rund fünf Millionen Euro gegenüber. Die FPÖ bestätigte am Montag, dass die Wiener FPÖ derzeit die Spesen von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache überprüfe, wie die Gratiszeitung "Heute" berichtet hatte. Grund dafür sind dem Bericht zufolge Spekulationen über angebliche Unregelmäßigkeiten bei diesen Abrechnungen. Laut Staatsanwaltschaft Wien ist bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig.
Neos erwarten zum Jahresende eine Gesamtverschuldung von rund 2,2 Millionen Euro. Die Grünen haben laut Finanzreferent Wolfgang Raback 953.000 Euro Bankschulden. "Ende des Jahres werden sie insgesamt, also inklusive der Schulden innerhalb der Partei, auch etwas mehr als zwei Millionen haben", so Sickinger. Die Liste Jetzt ist laut Bundesgeschäftsführerin Herta Emmer schuldenfrei.
Schulden "relativ zu sehen"
Parteischulden seien aber stets "relativ zu sehen", sagt Sickinger. Erhält die Partei mehr Stimmen, erhält sie auch mehr staatliche Parteienförderung - und kann die Schulden schneller wieder zurückzahlen. Die ÖVP etwa "hatte sicher einen Vorteil davon, dass sie 2017 derart viel Geld ausgegeben hat". Glaubt man den Umfragen und die ÖVP kommt auf etwa 36 Prozent der verwerteten Stimmen, erhält sie ab kommendem Jahr ungefähr 10,6 Millionen Euro.
Bezüglich Parteienförderung haben die eingangs erwähnten Experten des neu aufgelegten Gesetzeskommentars zum Parteienrecht auszurechnen versucht, wie viel Geld den Parteien und ihren (Landtags)klubs zusteht. Inklusive 64,5 Millionen Euro Bundesförderungen kamen sie auf zumindest 170 Millionen Euro (die Subventionen in Niederösterreich und Kärnten und die Förderungen für Landtagsklubs in weiteren Ländern konnten demnach nicht eruiert werden).
Transparenz sei eine "unverzichtbare Koalitionsbedingung", forderte das Forum Informationsfreiheit am Montag. Die Parteien sollen es daher zur Voraussetzung für eine Koalition erklären, dass innerhalb von 100 Tagen nach Amtsantritt eine Parteienfinanzierungsreform und ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt werden, so Generalsekretär Mathias Huter. Der Forderungskatalog des Forums Informationsfreiheit an die Spitzenkandidaten aller Parteien umfasst außerdem Prüfkompetenzen für den RH und einen Straftatbestand.
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