Das Machtwort aus der Hofburg macht deutlich, dass auch Wahlsieger nicht über dem Gesetz stehen.
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Am Donnerstag ereignete sich, nicht zum ersten Mal in der jüngeren Vergangenheit, zuvor nie Dagewesenes. Der Verfassungsgerichtshof beantragte beim Bundespräsidenten die Exekution seines Erkenntnisses vom 3. März, welches das Finanzministerium dazu verpflichtete, bestimmte E-Mails an den Untersuchungsausschuss zu übergeben. Dennoch leistete Finanzminister Gernot Blümel dem nicht Folge. Zumindest bis Donnerstag. Erst angesichts der drohenden Exekution erklärte Blümel, noch am selben Tag die Unterlagen an das Parlament zu übergeben.
Es ist verführerisch, diesen Vorgang auf die Ebene eines parteipolitischen Geplänkels zwischen Regierung und Opposition herunterzuspielen, wie es in Österreich und anderswo längst zum Alltag geworden ist. Doch das hieße, die Ereignisse und ihre staats- und demokratiepolitische Dimension zu verkennen oder gar zu leugnen.
Parlament, Verfassungsgerichtshof und Bundespräsident haben im Doppelpass deutlich gemacht, was im Höhenrausch des Machtgefühls manchem offensichtlich in der tagtäglichen Inszenierung der Exekutivgewalt entfallen ist: dass die Bundesregierung und ihre Minister lediglich Teil der Verwaltung und dem Parlament zur Rechenschaft verpflichtet sind. Dabei irritiert, dass es der Drohung der Exekution eines Erkenntnisses des Höchstgerichts durch den Bundespräsidenten bedarf, um diese Selbstverständlichkeit durchzusetzen.
Der Adressat, an den sich diese Botschaft überdeutlich richtet, ist die Kanzlerpartei. Bundespräsident Alexander Van der Bellen zog für dieses Mal klare Worte dem Setzen von Tatsachen vor, indem er dem Finanzminister ermöglichte, noch vor einer Exekution die angeforderten Unterlagen zu liefern. Und Blümel verstand, dass spätestens jetzt Schluss mit lustig ist.
Die ÖVP unter Sebastian Kurz agiert mit dem Selbstbewusstsein eines doppelten Wahlgewinners. Selbst in der Defensive, wie die vergangenen Monate zeigen, ist der Vorsprung in den Umfragen beeindruckend. Entsprechend betrachtet die Kanzlerpartei die hartnäckige Fundamentalkritik der Opposition an ihrem Stil und Inhalt als ungebührlich angesichts von Volkes Wille.
Diese Geisteshaltung kann, wie jetzt zu sehen, zum gefährlichen Gebräu für den Rechtsstaat werden. Auch Wahlsieger stehen nicht über der Verfassung. Dass es der Androhung eines der schärfsten Machtmittel der Verfassung bedurfte, ist eine bedrückende Beschreibung der politischen Gegenwart Österreichs. Darüber sollten wir nicht zur Tagesordnung übergehen.