Zum Hauptinhalt springen

StPO: Kein Kompromiss in Sicht

Von Matthias G. Bernold

Politik

An der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens scheiden sich weiterhin die Geister. Während beim gestrigen Hintergrundgespräch von Seiten des Justizministeriums nur Lobesworte zu hören waren, lehnten die Vertreter der Staatsanwaltschaft den Entwurf ab. Die Knackpunkte sind - nach wie vor - das ministerielle Weisungsrecht, die Zahl der zusätzlichen Staatsanwälte und der "überbordende" Rechtsschutz.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 22 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

"Die Regierungsvorlage bringt - von einigen Dingen abgesehen - mehr Nachteile für die Bevölkerung", führte Brigitte Bierlein, die Vertreterin der Staatsanwälte, aus: Die Struktur des derzeit gut und rasch funktionierenden Vorverfahrens werde zerschlagen. Durch ein "völlig überbordendes, bürokratisches" Rechtsschutz-System drohten Amerikanismen. Mit einem guten Anwalt könnte das Verfahren massiv in die Länge gezogen werden.

Rechtsanwältin Elisabeth Rech widersprach: "Ziel kann nicht die Effizienz im Sinne eines raschen Verfahrens sein - Ziel muss ein faires Verfahren sein". Insgesamt seien die Anwälte mit dem Entwurf für die Novelle der Strafprozessordnung (StPO) zufrieden. Zu kritisieren seien allerdings die unzureichend sanktionierten Beschuldigten-Rechte. Justizminister Böhmdorfer, der die Reform im Dezember ins Plenum des Nationalrats bringen will, verteidigte - verstärkt von Legist Werner Pleischl - die Reform. Heikle Bereiche wie Scheingeschäfte, verdeckte Ermittlungen und Observationen seien derzeit ungeregelt. Mit dem Entwurf würden die Rechte der Behörden, der Beschuldigten und der Opfer "übersichtlich und vollständig" im Gesetz festgeschrieben.

Weisungsrecht halbieren?

Eine Lösung zum weiterhin umstrittenen Weisungsrecht des Justizministers schlug gestern der Innsbrucker Anwalt Ivo Greiter in einer Aussendung vor: Laut Greiter sollte das Weisungsrecht "halbiert" werden. D. h. der Minister soll künftig nur mehr Weisung zur Anklageerhebung geben können - nicht aber zur Einstellung des Verfahrens.