Ex-Vizekanzler Strache wurde wegen Bestechlichkeit zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.
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"Die Tätigkeit eines Abgeordneten darf nicht käuflich sein", sagte Richterin Claudia Moravec-Loidolt am Freitag im Wiener Straflandesgericht. Sie verurteilte Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten. Walter Grubmüller, Betreiber der Privatklinik Währing, fasste wegen Bestechung eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr aus. In zwei Anklagepunkten gab es Freisprüche. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Angeklagten kündigten volle Berufung an.
Warum wurden Strache und Grubmüller verurteilt?
Grubmüller spendete im Oktober 2016 2.000 Euro und im August 2017 10.000 Euro an die FPÖ. Laut Richterin Moravec-Loidolt waren diese Spenden der Anlass dafür, dass Strache als Amtsträger pflichtwidrig ein Amtsgeschäft vornahm. In Folge der ersten Spende sei Strache für Grubmüller aktiv geworden. Er habe als damaliger Nationalratsabgeordneter und FPÖ-Obmann Abgeordnete seiner Partei beeinflusst, damit sie im Juni 2017 einen Initiativantrag im Nationalrat einbringen.
In dem Antrag wurde die Öffnung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) für alle Privatkrankenanstalten gefordert, wobei explizit auf Grubmüllers Privatklinik Währing verwiesen wurde. Diese hatte jahrelang vergeblich um die Aufnahme in den Fonds, der eine Direktverrechnung der Leistungen von Privatspitälern mit der Sozialversicherung ermöglicht, gekämpft.
"Ohne Strache und Grubmüller hätte es die Behandlung im Parlament nicht gegeben", so Moravec-Loidolt. Ein zeitlicher Konnex zwischen den Spenden und dem Initiativantrag sei gegeben. Nach Einbringen des Antrags seien die 10.000 Euro überwiesen worden. Straches Verhalten sei parteiisch und damit pflichtwidrig gewesen. "Es ging ausschließlich um die Privatklinik Währing", sagte die Richterin. Für andere Kliniken habe sich Strache nicht interessiert, daher habe er auch nicht den Kontakt zu ihnen gesucht.
Grubmüller habe die 12.000 Euro nur gespendet, damit ihn die FPÖ bei der Aufnahme in den Prikraf unterstützt. Beiden Angeklagten sei bewusst gewesen, dass es eine Gesetzesänderung für die Aufnahme brauche. Bei einer solchen handle es sich um die "ureigene Aufgabe eines Nationalratsabgeordneten", sagte Moravec-Loidolt. Ob der Antrag Chancen auf eine Umsetzung gehabt habe oder nicht, spiele keine Rolle.
Wie verteidigten sich die Angeklagten?
Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe. "Der Initiativantrag war nicht einmal im Ansatz geeignet, einen Gesetzwerdungsprozess auszulösen", sagte Straches Verteidiger Johann Pauer. Dieser wäre aussichtslos gewesen, vor der Nationalratswahl 2017 habe die FPÖ alleine 24 Initiativanträge eingebracht. "Niemand, der bei Trost ist, zahlt 12.000 Euro für etwas, das ihm nichts bringt", so Pauer. Strache erklärte, sich nur aus ideologischen Gründen für Grubmüller eingesetzt zu haben.
Die Spende an die FPÖ sei "hochoffiziell erfolgt", sagte Helmut Grubmüller, der Bruder und Verteidiger von Walter Grubmüller. Sein Mandant habe sie absichtlich auf diesem Weg getätigt, "damit sie aufscheint". Er habe damit seiner "massiven Enttäuschung" über die SPÖ, deren Mitglied er jahrzehntelang war, Ausdruck verleihen wollen.
Wie setzte die Richterin die Strafe fest?
In Anbetracht der Höhe und der Tatumstände seien die Strafen "schuld- und tatangemessen", so die Richterin. Die höhere Strafe für Strache sei darauf zurückzuführen, dass dieser als Abgeordneter eine besondere Rolle innegehabt habe. "Die Käuflichkeit von Amtsträgern muss unterbunden werden." Die exponierte berufliche Position und besonderen Anforderungen an eine solche Stellung müssten sich "ein wenig" auf die Strafhöhe auswirken. Moravec-Loidolt hielt fest, dass beide Angeklagten unbescholten sind. Daher sei es auch möglich gewesen, die Strafen bedingt nachzusehen. Die Probezeit für die Bewährung setzte sie mit drei Jahren fest.
Wie reagierte Strache auf das Urteil?
Er sei "zutiefst überrascht, aber auch schockiert" über den Schuldspruch, sagte Strache. Er sprach von einem "Fehlurteil". Pauer erklärte, nun werde das Wiener Oberlandesgericht beurteilen, ob die Rechtsauffassung des Erstgerichts zutreffend sei: "Ich hätte es anders gesehen." Die Richterin habe "ein faires Verfahren, ruhig und sachlich" geführt.
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Freisprüche gab es für die beiden Angeklagten in zwei Anklagepunkten. Die WKStA hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, dass Grubmüller Strache für dessen Einsatz rund um den Prikraf im Jahr 2018 zu einer Urlaubsreise nach Korfu eingeladen habe. Andererseits hatte sie Grubmüller vorgeworfen, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf zur EU-Wahl 2019 angeboten zu haben. In beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, erklärte die Richterin.
Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erste politische Reaktionen und Deutungen waren am Freitag aber bereits zu hören. Eine "richtungsweisende Entscheidung" ortete Anti-Korruptionsexperte Martin Kreutner, ein Initiator des Rechtsstaats- und Anti-Korruptionsvolksbegehrens. Für den SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss Jan Krainer bestätigte das Urteil, dass man "sich unter Türkis-Blau Gesetze kaufen konnte." Von einer "wichtigen Etappe beim Selbstreinigungsprozess nach Ibiza" sprach Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen.
Politische Spenden an Parteien seien in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus gerückt, sagte Anti-Korruptionsexperte und Rechtsanwalt Georg Krakow zur "Wiener Zeitung". Dass von einem einzelnen Urteil Folgen für andere Verfahren ausgehen könnten, glaube er nicht, da "jedes gesondert für sich zu betrachten" sei.
"Zweifellos wird es aber die Vorsicht bei Parteispenden weiter erhöhen." Zum Teil sei das schon durch die jüngste Novelle des Parteiengesetzes abgefangen worden, die eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro eingezogen hat. Tätige man künftig eine Spende an eine Partei, müsse man sie "besonders gut dokumentieren", sagt Krakow.