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Strafmandat für Nudelmeuchelung

Von Christina Böck

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Jetzt könnte es also bald passieren, dass einen einmal Gnocchi teuer zu stehen kommen. Also wenn man sie als "Gnottschi" ausspricht. Und den Aperol Spritz davor nicht auf dem A betont (ja!) In Italien gibt es ja jetzt einen Gesetzesentwurf, der die falsche Aussprache von Wörtern unter Strafe stellt. Da hätte man sich gedacht, dass die Franzosen, die ja bekanntlich dans le monde entier am stolzesten auf ihre schönste aller Sprachen sind, eher auf die Idee kommen.

Gut, bis das Gesetz gilt, das dauert dann doch noch. Aber als Zubrot für finanziell gebeutelte Staaten ist das eine famose Idee. Und tatsächlich geht sie längst nicht weit genug. Man kann da schon bei der Einreise abkassieren: Wer beim Test ankreuzt, dass Giotto eine Süßigkeit ist, der darf das Land nur betreten, wenn er zwei Tausender abgelegt hat.

Wenn man dann irgendwie geklärt hat, wie man die Menschen zuhause überwacht, ob sie italienische Gepflogenheiten richtig umsetzen, klingelt die Strafenkasse erst so richtig: Zum Beispiel soll es ja immer noch Menschen geben, die ihre Pasta mit dem Messer schneiden. Ja, jetzt besser zweimal überlegen! Und schön üben mit der Rollgabel. Sonst trudelt bald ein Strafzettel über Nudelmeuchelung ein. Man kann allen deutschsprachigen Ländern nur empfehlen, sich da anzuschließen. Die richtige Aussprache gerade von deutschen Wörtern ist für Nichtmuttersprachler de facto unmöglich. Deutschland, Schweiz und Österreich werden im Geld schwimmen. Basta.