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Luxemburg/Brüssel. Die EU-Kommission darf zum Schutz der Umwelt die Mitgliedsstaaten verpflichten, gewisse ernste Vergehen mit strafrechtlichen Sanktionen zu ahnden, befand gestern, Dienstag, der Europäische Gerichtshof. Eine Entscheidung der EU-Regierungen von 2003, welche die Ahndung von Verletzungen einer Umweltschutzrichtlinie in der Verantwortung der Nationalstaaten überlassen hatte, hob das Gericht auf.
Obwohl sich das Urteil nur auf ein bestimmtes Umweltgesetz bezieht, sieht die Kommission einen wichtigen Präzedenzfall für das Gemeinschaftsrecht der EU. "Das Gericht stärkt die Möglichkeiten, Gesetze durchzusetzen, wenn sich die Mitgliedsstaaten einmal auf eine europäische Politik geeinigt haben", erklärte Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso.