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Straftatbestand Po-Grapschen

Von Robert Cvrkal

Gastkommentare

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Sexuelle Belästigung ist sicher ein Übel, welches auf jeden Fall bekämpft werden soll und wo Toleranz fehl am Platz ist. Ich möchte auch keinesfalls eine Laudatio fürs Po-Grapschen schreiben, sondern mich sachlich mit den Folgen der Aufnahme von Po-Grapschen als Straftatbestand beschäftigen.

Nehmen wir mal folgendes Beispiel:

Chef ärgert sich, weil Sekretärin bereits wiederholt zu spät gekommen ist und er diese bereits mehrfach deshalb abgemahnt hat und beschließt somit einen Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis zu ziehen. Sekretärin revanchiert sich indem sie behauptet Chef hätte sie bei der letzten gemeinsamen Dienstfahrt unsittlich berührt und zeigt daraufhin ihren Chef an. Es kommt zu einen Gerichtsverfahren und nachdem es keine Zeugen gibt, entscheidet dann der Richter, wem er mehr glaubt. Hält jetzt der Richter die Version der Sekretärin für glaubwürdiger, selbst wenn deren Geschichte erfunden ist, dann sind für einen vorher unbescholtenen Mann nachfolgende Auswirkungen zu erwarten:

- Vorstrafe
- Verlust des Jobs
- Scheidung
- Ansehen ist ramponiert
- Kinder sehen Vater als "Sexmonster"
- massive finanzielle Belastungen usw.

Das Problem dabei ist, dass der Beschuldigte überhaupt keine Chance hat seine Unschuld schlüssig nachzuweisen, da immer Aussage gegen Aussage steht und es auch keine sichtbaren und damit objektiv überprüfbare Beweise gibt. Nur wenn man überall Kamaras installieren würde und permanent aufzeichnen würde könnte man einen solchen Nachweis jederzeit erbringen und wir wären dann beim gläsernen Bürger. Ob wir das wirklich wollen, mag ich bezweifeln.

Will jetzt eine Person vermeiden des Straftatbestandes des Po-Grapschens verdächtigt zu werden, müsste er entweder sehen, dass er immer alleine unterwegs ist und z. B. den Lift verlassen, wenn eine einzelne Person des anderen Geschlechts zusteigt oder immer danach trachten, dass mehrere Personen mit ihm unterwegs sind. Wenn sie glauben, dass dies eine Spinnerei ist, muss ich sie enttäuschen, denn heute ist es bereits in den USA soweit, dass hohe Militärs den Aufzug verlassen, wenn sie alleine unterwegs sind und eine Einzelperson des anderen Geschlechtes zusteigen will.

Man muss sich vorstellen, wie dies auf die zusteigenden Personen wirkt, die annehmen müssen, dass sie einen unangenehmen Duft verströmen, eine ansteckende Krankheit haben oder Ähnliches. Wie leicht könnte man somit mit Hilfe eines solchen Straftatbestandes einen unliebsamen politischen Gegner usw. zur Strecke bringen? Wollen wir wirklich amerikanische Verhältnisse in Österreich, wo man sich nicht einmal mehr die Nachbarin einladen traut, weil man sonst z. B. eine Anklage wegen versuchten Mordes bekommt, wenn dieser vom verabreichten Tee schlecht wird?

Selbst wenn sich der Chef von seiner Untergebenen nach jeder Fahrt bestätigen lassen würde, dass er sie nicht sexuell belästigt hat, wäre eine solche Bestätigung aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses rechtsunwirksam. Muss man dann z. B. ein Fahrzeug mit eigenen Kojen ausstatten um vor behaupteten Übergriffen geschützt zu sein?

Sind dies wirklich die brennenden Probleme die Österreich beschäftigen oder will man die Österreicher und Österreicherinnen von den wahren Problemen und Baustellen ablenken? Erst kürzlich haben die Ratingagenturen vor weiteren Wahlgeschenken gewarnt, was nichts anderes als ein drohender Fingerzeig war, welcher bedeutet, dass wenn die Regierung solche zur Stimmenmaximierung verteilt weitere Rückstufungen Österreichs drohen.