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Strafverschärfung für Täter

Von Michael Schmölzer

Europaarchiv

Luxemburg - Die Justizminister der Europäischen Union haben sich nach schwierigen Verhandlungen auf Mindeststandards im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Minderjährigen geeinigt. Für die Nötigung von Minderjährigen zur Prostitution oder zur Teilnahme an pornografischen Darstellungen sollen in den EU-Staaten künftig Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren verhängt werden. Die EU-Staaten einigten sich zudem darauf, ein Berufsverbot für verurteilte Kinderschänder durchzusetzen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Kindern zu tun haben. Im österreichischen Justizministerium soll es zum letzten Punkt zu einer Überprüfung der derzeitigen Rechtslage kommen.


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Die Herstellung oder die Verbreitung von Kinderpornografie soll EU-weit mit Höchststrafen nicht unter einem Jahr geahndet werden. Die Vereinbarung, die von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzugießen ist, definiert, dass unter Kinderpornografie die sexuelle Darstellung von Personen unter 18 Jahren zu verstehen ist. Die Übereinkunft erstreckt sich auch auf sogenannte "virtuelle Pornografie", womit "lebensähnliche" Animationsbilder von Kindern gemeint sind.

Die Initiative zu diesem Schritt ging von der EU-Kommission aus, die bereits Anfang des Vorjahres eine EU-weite Harmonisierung der Strafrahmen und Bestimmungen forderte.

Zuletzt haben in der Angelegenheit vor allem Großbritannien und Belgien Druck auf eine Einigung ausgeübt. In diesen Ländern hatten Fälle von Kindesmissbrauch zuletzt großes Aufsehen erregt. Die Einigung wurde nach Angaben aus Diplomatenkreisen erst möglich, nachdem die Niederlande ihren Widerstand in letzter Minute aufgaben. Die Holländer sollen sich vor allem gegen eine gesetzliche Unterscheidung von Kindern unter dem Alter von 18, aber über dem Alter, in dem sexuelle Handlungen generell erlaubt sind und solchen unter letzterem Alterslimit ausgesprochen haben. Die Niederlande gaben dem Druck der übrigen EU-Staaten und der dänischen Ratspräsidentschaft erst in allerletzter Minute nach.

Laut der Kinderschutzorganisation "Save the children" hätten Irland, Italien, Spanien, Großbritannien und Österreich bereits in den vergangenen Jahren Schritte unternommen, die Gesetzeslage im Bereich Kinderpornografie und sexueller Missbrauch zu verbessern. Die dänischen, finnischen und französischen Bestimmungen werden von der Organisation als "schwach" eingestuft.

Wie die "Wiener Zeitung" aus dem Justizministerium erfuhr, ist das in Luxemburg beschlossene Berufsverbot für Kinderbetreuer, die wegen sexuellem Missbrauchs verurteilt wurden, nach derzeitiger Gesetzeslage in Österreich noch nicht generell vorgesehen. Es werde daher zu einer Überprüfung des diesbezüglichen Rechtsbestandes kommen.