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Strafvollzug wird Justizministerium unterstellt

Von Jan Michael Marchart

Politik

Die Vollzugsdirektion wird mit Jahresende aufgelöst und übersiedelt vom Strafvollzug in das Justizministerium.


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Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter kündigte im Mai dieses Jahres an, dass die Vollzugsdirektion mit Jahresende aufgelöst wird und der Vollzug in einer direkt im Justizministerium angesiedelten Generaldirektion organisiert sein soll. Das wurde nun am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Der Strafvollzug wird mit anderen Worten dem Justizministerium direkt unterstellt. Verschriftlicht wurde der neue Beschluss unter Paragraf 13 des Strafvollzugsgesetzes. Da heißt es: "Oberste Vollzugsbehörde ist das Bundesministerium für Justiz; in ihm ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen samt Chefärztlichem Dienst und Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzurichten." In der Generaldirektion, die bis Mitte nächsten Jahres eingerichtet werden soll, werden nun alle Vollzugs- und Betreuungsagenden zusammengeführt.

Hintergrund der Maßnahme sind Reformen im Strafvollzug. Dort sollen Arbeitsabläufe optimiert und die Struktur an praktische Anforderungen angepasst werden. Durch die Zusammenlegung der beiden Positionen möchte man die Kommunikationsstruktur verbessern und den Justizapparat in Österreich generell aufwerten, der gerade in diesem Jahr immer wieder Skandale hervorgebracht hatte und Reformen der Vollzugsbedingungen dringlich machten - etwa der in der Justizanstalt Krems-Stein verwahrloste 74 Jahre alte Häftling. Um seinen Arbeitsplatz aber braucht sich aus der Strafvollzugsdirektion niemand zu sorgen, heißt es aus dem Ministerium zur "Wiener Zeitung". Die Besetzung der Generaldirektion finde zwar erst im Frühjahr des nächsten Jahres statt, aber das Personal dürfte trotz einer Zusammenlegung das gleiche bleiben und Teile davon nicht eingespart werden.

ÖVP und SPÖ kommeneinander entgegen

Außerdem vereinbarten SPÖ und ÖVP in der Regierungssitzung kleine Änderungen im Mietrecht. Etwa, dass für die Reparatur einer Therme der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung hingegen der Mieter. Damit soll die langjährige Debatte darüber, wer denn nun für die Erhaltung und Wartung der Thermen zuständig ist, beendet werden. Zwei Höchstgerichtsurteile hatten zuvor keine endgültige Klärung der Zuständigkeiten gebracht.

Die Thermen-Regelung wird als Anliegen der SPÖ gewertet. Doch auch die ÖVP durfte sich einen Wunsch erfüllen. Entschieden wurde, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss. Davon würden laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer profitieren. Denn laut Oberstem Gerichtshof wäre zu den Wohnungen gehörendes Eigentum wie Keller oder Gärten in die Allgemeinheit übergegangen, wenn sie beim Kauf nicht ins Grundbuch eingetragen wurden. Kanzler Werner Faymann bezeichnete es als gutes Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Mietrechtsreform, deren Umsetzung nun Aufgabe des Parlaments ist. Laut Vizekanzler Reinhold Mitterlehner könne nun bis zum Frühling in dieser Frage mehr weitergehen, als es derzeit den Anschein hat. Sozialminister Rudolf Hundstorfer gestand bereits vor der Regierungssitzung ein, dass man die Zielsetzung, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu erreichen, nicht erreicht hat.

Anti-Terror-Paketfast umgesetzt

Der Ministerrat hat außerdem die Verwendung der Symbole von Terror-Organisationen wie Al-Kaida oder Islamischer Staat verboten. Konkret untersagt wird das öffentliche Zurschaustellen, Tragen oder Verbreiten der Zeichen. Die Symbole an sich sind nicht untersagt, es geht laut Regierung um ihren Einsatz für verfassungswidrige und menschenverachtende Zwecke im Kontext mit Gewaltanwendung.

Ebenfalls im Anti-Terror-Paket integriert ist eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes. Damit dürfen Grenzbehörden von Minderjährigen eine Einwilligung ihrer Eltern zur Ausreise verlangen, wenn es Hinweise gibt, dass der betroffene Jugendliche an Kampfhandlungen teilnehmen oder diese unterstützen will.

Weiters wird im Staatsbürgerschaftsgesetz ein neuer Entzugstatbestand vorgeschlagen. Konkret kann der Pass entzogen werden, wenn die Person freiwillig außerhalb Österreichs als Teil einer organisierten bewaffneten Gruppe aktiv an Kampfhandlungen teilnimmt. Aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben ist der Entzug der Staatsbürgerschaft nur bei Doppelstaatsbürgern möglich.

Damit ist das Anti-Terror-Paket der Regierung fast abgedeckt. Offen ist nur noch die Verschärfung des Verhetzungsparagrafen.