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Wegen unlauterem Anti-Dumping- und Subventions-Gebaren verhängt die EU-Kommission über zahlreiche Waren aus den USA ab dem 1. Mai millionenschwere Strafzölle. Die WTO hatte diese Maßnahme auf Antrag der EU und sieben weiterer Beschwerdeführer letzten November freigegeben. Dies ist ein weiterer transatlantischer Streitpunkt neben der Auseinandersetzung über die künftigen Beihilfen für die konkurrierenden Flugzeugbauer Airbus und Boeing.
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Bis Dezember 2003 hatte die WTO den USA Zeit gegeben ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Washington hat bis heute nicht reagiert. Nach der Freigabe für Gegenmaßnahmen werde die EU nun zusätzliche 15 Prozent Zoll einheben, erklärte die Kommission gestern. Betroffen davon sind US-Güter der Agrar-, Textil- und Papierproduktion für den europäischen Markt. Der Umfang betrage knapp 28 Mio. US-Dollar (21,6 Mio. Euro).
Dies entspreche der Höhe der letzten Zollumverteilung in den USA gemäß dem so genannten Byrd-Amendment. Laut dem 2000 erlassenen Gesetz wurden Strafzölle auf ausländische Waren verhängt, die dann für zielgerichtete Subventionen für US-Unternehmen verwendet wurden. Begünstigt wurden dabei just jene Firmen, die zuvor behauptet hatten, die Importe seien von ihren ausländischen Konkurrenten unter dem Herstellungspreis angeboten worden. So finanzierten auch EU-Unternehmen die amerikanischen Kläger indirekt.
Mehr als eine Milliarde US-Dollar sei bisher auf diesem Weg verteilt worden, schätzt die EU-Kommission. Eine weitere Tranche von 1,6 Mrd. werde für den Oktober erwartet, falls das umstrittene Gesetz nicht doch noch zurückgezogen werden sollte. Um darauf reagieren zu können, behält sich die EU eine jährliche Anpassung der nun beschlossenen Gegen-Strafzölle vor.
Bis zu dem Beschluss über die Verhängung der Zölle wurde lange verhandelt. Kommen doch zahlreiche für die europäische Industrieproduktion notwendige Vorprodukte - wie zum Beispiel spezielle Jeansstoffe - aus den USA. Österreich ist davon aber nicht wesentlich betroffen, bestätigt die Wirtschaftskammer in Wien gegenüber der "Wiener Zeitung". Die Aufstellung der Produkte sei bekannt gewesen - und wurde nach Konsultationen mit österreichischen Unternehmen von der Kommission adaptiert. So konnten etwa bestimmte Fruchtsaftkonzentrate von der Liste gestrichen werden.
Die WTO hatte das US-Gesetz bereits Anfang 2003 für rechtswidrig erklärt. Neben der EU klagten auch Brasilien, Kanada, Chile, Indien, Japan, Südkorea und Mexiko gegen das Byrd-Amendment. Die Freigabe für Gegenmaßnahmen letzten Herbst war eine Premiere. Nie zuvor hatte die WTO so viele Staaten in einem einzigen Streitfall autorisiert, Sanktionen zu verhängen. Die acht Beschwerdeführer repräsentieren zusammen 71 Prozent der US-Exporte und 64 Prozent der Importe.