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Kärnten gewinnt in erster Instanz Klage gegen Hypo-Kapitalschnitt.
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Wien. Ob Hypo Alpe Adria, Kommunalkredit-Bad-Bank oder Volksbanken AG: Überall lautete die Sanierungsstrategie, angefallene Verluste durch eine massive Kapitalherabsetzung in der Bilanz auszugleichen, den Kapitalpolster mit staatlichem Geld wieder aufzufüllen und wirtschaftlich nach vorne zu schauen. Dass vom Kapitalschnitt auch die früheren Haupteigentümer der Problembanken betroffen waren, war wesentlicher Bestandteil des Konzepts: Schließlich sollten diese ebenfalls einen Beitrag zur Sanierung leisten. Ein Urteil des Handelsgerichtes Wien setzt nun ein großes Fragezeichen hinter diese Strategie.
Wie die "Wiener Zeitung" exklusiv berichtete, hat das Land Kärnten eine Klage gegen den bei der Hypo Alpe Adria Ende Mai 2011 durchgeführten Kapitalschnitt eingebracht - und nun in erster Instanz recht bekommen. Das Land musste damals - erzwungen durch den Hypo-Eigentümer Bund - sogenannte Partizipationsscheine im Nominalwert von 30,77 Millionen Euro um 21,36 Millionen Euro herabsetzen. Das Handelsgericht meint nun, dass der Kapitalschnitt nur mit Zustimmung des Partizipationsscheininhabers erlaubt ist.
Zumindest bedeutet das Urteil, falls es Rechtskraft erlangt, dass das Land Kärnten im Fall einer Dividendenausschüttung der Hypo International gut dreimal so viel Bekommen würde. Die Berechnungsbasis wäre dann nämlich der vor dem Kapitalschnitt bestehende Nominalwert.
Da sich die Hypo International als Konzern-Dachgesellschaft im Zuge der Restrukturierung immer mehr zur Abbaubank entwickelt und kaum einen ausschüttungsfähigen Gewinn erzielen wird, gilt das eher als theoretisches Szenario. Dass die Herabsetzung, die schon lange im Firmenbuch eingetragen ist, rückgängig gemacht werden müsste, glaubt man bei der Hypo nicht. Dennoch hat die Bank am Donnerstag umgehend angekündigt, Berufung einzulegen.
Andere Ex-Hypo-Eigner wittern Morgenluft: Bei der Grawe, die ähnlich viel abschreiben musste wie Kärnten, sieht man das Urteil wohl positiv. Bevor eigene Schritte gesetzt werden, kann man aber den weiteren Verfahrensverlauf abwarten. Grund zur Eile besteht nicht - die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Kärntner Landesholding wiederum hat sogar 104 Millionen Euro eingebüßt. Es wäre denkbar, dass die Klage des Landes der Testballon für die weit höheren Ansprüche der Holding ist. Doch auch bei der Kommunalkredit-Bad-Bank KA Finanz AG wird man sich das Urteil genau anschauen: Die Ex-Aktionärin Dexia zeigte sich wenig erfreut über den dort im April durchgeführten Kapitalschnitt. Auch hier könnten rechtliche Schritte folgen.
Am stärksten von allen Kapitalherabsetzungen betroffen war freilich der Bund selbst.