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Die jüngsten Ereignisse rund um die geplante Pensionsreform und die Proteste dagegen, lassen Fragen nach der Rechtsnatur des Streiks aufkommen. Während die einen argumentieren, ein Streikrecht gebe es nicht, weil es im Gesetz kaum erwähnt wird, ist für die anderen ein Streik ein Faktum, das mit rechtlichen Mitteln ohnehin nicht erfasst werden kann.
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Ganz so ist es nicht, dass die österreichische Rechtsordnung Streik nicht kennt: An zwei Stellen nimmt das Arbeitsrecht darauf Bezug. Einmal verbietet es dem Arbeitgeber, im Streikfall auf Leiharbeitskräfte zurückzugreifen. An anderer Stelle wird es dem AMS untersagt, Dienstnehmer an ein bestreiktes Unternehmen zu vermitteln. Judikatur gibt es kaum; sozialpartnerschaftliches Vorgehen ersetzte in der 2. Republik den Arbeitskampf. Dementsprechend dürftig sind auch die Aussagen der Lehre. Nach Meinung von Robert Hauser von der Rechtsabteilung der Gewerkschaft ist Streik auch keine Frage des Rechts sondern der Politik: "Entweder setzen sich die Streikenden mit ihren Forderungen durch oder nicht." Das Thema als Rechtsproblem zu begreifen, sei eine "Strategie der Verunsicherung, um die Arbeitnehmer glauben zu lassen, sie würden mit der Arbeitsniederlegung gegen ein Gesetz verstoßen". Dem Streik als historisch begründetem Faktum könne man mit rechtlichen Mitteln nicht beikommen.
Anderer Ansicht ist Rechtsanwalt Bernhard Hainz, der jüngst eine (noch nicht rechtskräftige) einstweilige Verfügung gegen Post-Betriebsräte erwirkt hat. (Bei einer Betriebsversammlung hatten die Arbeiter das Logistik-Zentrum blockiert. Anm.). Ein Streik ist für ihn primär Bruch des Arbeitsvertrages; wenn er über die bloße Arbeitsniederlegung hinaus geht, Nötigung: "Nur weil hinter einem Streik die Gewerkschaft steht, ist er noch lange nicht rechtmäßig."