Anwalt Norbert Gugerbauer erwartet Schadenersatzzahlung an Slav-Gruppe.
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Wien/Luxemburg. Der umstrittene Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige Versicherung (Grawe) dürfte den Steirern und dem Land Burgenland teuer zu stehen kommen.
Denn die sechste Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Dienstag die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass beim Verkauf der Bank Burgenland im März 2006 an die Grazer Grawe eine verbotene Subvention in Höhe von 54,7 Millionen Euro gewährt wurde.
Eine Klage des Landes Burgenland, vertreten durch Anwalt und Verfassungsrichter Christoph Herbst, und die Republik Österreich gegen die Rückzahlung dieser 54,7 Millionen Euro wurde nun abgewiesen. Detail am Rande: Die Höhe der verbotenen Subvention errechnet sich aus der Differenz des Kaufpreises (100,3 Millionen Euro), den die Grawe gezahlt hat, und des Angebots der österreichisch-ukrainischen Slav-Gruppe, die 155 Millionen Euro zahlen wollte, aber schlussendlich mit fragwürdigen Argumenten aus dem Bieterverfahren gekickt wurde.
Die Slav-Gruppe war zwar der Meistbietende, sie wurde aber mit dem Argument, dass die Genehmigung des Deals mit Slav durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) mehrere Monaten dauern würde, vom Rennen letztlich ausgeschlossen. Zugleich wurde behauptet, dass bei einem Zuschlag für die Grawe, die deutlich weniger geboten hatte, das Genehmigungsverfahren nur mehrere Wochen dauere. Tatsächlich war der Ausgang der FMA-Prüfung laut EuGH völlig offen. Auch wurde behauptet, die Slav-Gruppe hätte einen "Mondpreis" geboten. Gegen diese fragwürdige Privatisierung rief Slav die Gerichte an.
Steuergeld verjubelt?
"Fest steht derzeit, dass es eine verbotene Subvention gegeben hat und die Slav-Gruppe einen Anspruch auf Schadenersatz hat", sagt Kartellrechtsexperte Norbert Gugerbauer, der die Slav-Gruppe rechtsfreundlich vertritt, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
"Im Endeffekt wird es so sein, dass die Grazer Wechselseitige die Subvention samt Zinsen und Kosten an das Land Burgenland zahlt und das Land Burgenland diese Summe samt Zinsen und Kosten an die Slav-Gruppe zahlt." Nachsatz: "Ich gehe davon aus, dass ein Gericht den Differenzbetrag von knapp 55 Millionen Euro der Slav-Gruppe relativ glatt zusprechen wird, wenn sich die nicht bereit erklären, den Fall ohne formelles Urteil zu regulieren." Laut Gugerbauer könnten das Land Burgenland und die Republik rein theoretisch gegen dieses Urteil noch den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, jedoch nur wegen formaler Fragen.
"Wenn jemand, Steuergelder oder das Geld der Aktionäre weiter verjubeln möchte, kann er einen weiteren Zug machen, aber das ist völlig aussichtslos, da wird sich nichts daran ändern", stellt der ausgewiesene Kartellrechtsexperte Gugerbauer trocken fest. "Wenn es nicht einen guten Willen von den beteiligten Seiten gibt, wird es möglicherweise noch einmal kompliziert."
Doch die Grawe um Generaldirektor Othmar Ederer, die 41,5 Millionen Euro als Sicherstellung für dieses Rückforderungsverfahren treuhändig erlegt hat, gibt sich noch nicht geschlagen.
"Das Gericht ist in weiten Bereichen der Argumentation der Kommission gefolgt. Es geht hier um wichtige Rechtsfragen, wir werden die Entscheidung daher selbstverständlich vom EuGH überprüfen lassen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen", gibt sich Grawe-Chef Othmar Ederer kämpferisch. "Mit einer Entscheidung des EuGH im Berufungsverfahren ist erst in geraumer Zeit zu rechnen."
Auch Landespolitiker in Eisenstadt rechnen sich weitere Chancen aus. "Das Land Burgenland, die Grawe und der Bund werden das Urteil genau analysieren und dann die nächste Instanz befassen", verlautbarte SP-Finanzlandesrat Helmut Bieler. Und VP-Vize-Landeshauptmann Franz Steindl sagte zur Austria Presseagentur, dass "eine Berufung nun der logische Schritt" sei. Indes sprechen sich die Freiheitlichen, die Grünen und die Liste Burgenland gegen eine Berufung aus. Die Grünen fordern sogar einen Untersuchungsausschuss.