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Bundesjugend will Vereinheitlichung. | Länder legen sich dagegen quer. | Minister: "Bis zum Sommer umsetzen." | Wien/Innsbruck. Jugendschutz ist Ländersache. Und weil das so ist, wird auch alle Jahre wieder die Vereinheitlichung des dazugehörigen Gesetzes gefordert. Der jüngste Vorstoß kommt vom Vorsitzenden der Bundesjugendvertretung (BJV), Wolfgang Moitzi. Er hat Jugendminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einem You-Tube-Video aufgefordert, für ein österreichweit einheitliches Jugendschutzgesetz zu sorgen. "Beim Jugendschutz treibt der Föderalismus seltsame Blüten", klagte Moitzi. "Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum nicht für alle Jugendlichen die gleichen Rechte und Pflichten gültig sind."
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So darf derzeit etwa ein 16-jähriger Tiroler oder Niederösterreicher länger ausgehen als eine gleichaltrige Steirerin. Anders dürfen Jugendliche ab 16 in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Alkohol erwerben und konsumieren. In den übrigen Bundesländern ist man viel strenger: In der Steiermark ist 16-Jährigen nur der Konsum von Wein und Bier erlaubt, und auch in Tirol und Vorarlberg sind Schnaps und Alkopops verboten. In Kärnten gilt wiederum eine Promillegrenze: Hier darf Alkohol bis zu einem Wert von 0,5 Promille getrunken werden. In Salzburg ist er nur insoweit gestattet, "als durch den Konsum nicht offenkundig ein Rauschzustand hervorgerufen" wird. Lichtblick: Einzig das Rauchen ist in sämtlichen Bundesländern generell für 16-Jährige erlaubt.
Neunmal Jugendschutz
Die BJV will das "Gesetzes-Wirrwarr" beenden - und hat ein nun flächendeckendes Alkoholverbot für alle Jugendliche unter 16 Jahren gefordert. Auch die Ausgehzeiten sollen in den Bundesländern einheitlich festgelegt werden auf: 22 Uhr bis zu einem Alter von zwölf Jahren, ab 13 Jahren bis maximal 23 Uhr und ab 14 Jahren bis 1 Uhr nachts. Jugendliche ab 16 Jahren sollen unbeschränkt ausgehen dürfen. Bis zu einem Alter von 18 Jahren soll ein Aufenthaltsverbot in Sexshops, Peep-Shows und Nachtlokalen bestehen. Und auch das kleine Glücksspiel und Veranstaltungen, Medien und Gegenstände, die diskriminierend sind oder Aggressionen fördern, sollen auch verboten sein, so die BVJ.
Keine Freude mit diesem Vorschlag haben allerdings die Bundesländer. Geht es nach der zuständigen Tiroler Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP), so soll "über Inhalte des Jugendschutzgesetzes auch in Zukunft nahe am Menschen - sprich auf der Landesebene - entschieden werden". Zudem sei die Sinnhaftigkeit der Tiroler Regelung sogar von der WHO bestätigt worden, so die Landesrätin. Naturgemäß anders wird die Lage in Niederösterreich beurteilt. Landesjugendreferent Wolfgang Juterschnig: "An uns liegt es nicht. Wir haben das Jugendschutzgesetz bereits gemeinsam mit Wien und dem Burgenland für die Ostregion harmonisiert. Unser Gesetz ist im Gegensatz zu anderen unkompliziert und leichter zu exekutieren", sagte er. Und: Alle anderen Bundesländer seien gern eingeladen, sich dem Modell anzuschließen.
Der Materie bereits angenommen hat sich Jugendminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Er peilt eine Lösung noch vor dem Sommer an. Angesichts der skeptischen Haltung der Bundesländer eine Herkulesaufgabe, an der bisher viele Minister gescheitert sind.