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Streit um Kommissäre

Von Christine Zeiner

Wirtschaft

Grüne: Mehr Qualifikation für Staatskommissäre. | Finanzministerium weist Vorwürfe Koglers zurück. | Wien. "Wer Grasser kennt, ist dabei" - dem Budgetsprecher der Grünen, Werner Kogler, kommt bei der Bestellung von Staatskommissären die Qualifikation zu kurz. "Nur weil jemand im Finanzministerium arbeitet, heißt das nicht, dass derjenige auch Ahnung vom Bankwesen hat", sagt Kogler. Die Grünen fordern also auch gesetzliche Änderungen bei den Staatskommissären. Finanzminister Karl-Heinz Grasser will wie berichtet als Folge der Skandale von Bawag und Hypo Alpe-Adria das Bankwesengesetz verschärfen. Der Opposition gehen seine Pläne nicht weit genug.


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Staatskommissäre nehmen an Aufsichtsratssitzungen und Hauptversammlungen teil und berichten darüber der Finanzmarktaufsicht (FMA), nicht aber dem Finanzminister. Dieser ist ausschließlich für die Bestellung zuständig. Und daran finden die Grünen nicht immer Gefallen.

"Für die Besetzung werden nur entsprechend qualifizierte Personen vorgesehen", kontert das Finanzministerium die Vorwürfe Koglers. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften und wirtschaftliches Wissen seien Voraussetzung.

"Ich bin akademischer Betriebswirt und habe mich eindringlich mit dem Bankwesengesetz befasst", sagt Manfred Lepuschitz, Pressesprecher von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Staatskommissär der Julius-Meinl-Investment. Lepuschitz wird von Kogler als Beleg für "klassische Freunderlwirtschaft" genannt. Als "kurios" bezeichnet Kogler außerdem etwa die Bestellung von Roswitha Reis, Sekretärin im Ministerium, als Staatskommissär-Stellvertreterin.

Auch Bankenkreise sehen manche Staatskommissärsfunktion als ""Bonifikation für besonders wertvolle Mitarbeiter und Möglichkeit, das Gehalt aufzubessern."

Finanzministerium und FMA haben jedenfalls kürzlich vereinbart, die Schulungsangebote zu erweitern.

Kein Einmischen

"Wir bekommen von Kommissären, die Organe der FMA sind, zusätzliche Informationen über strategische Schritte des Unternehmens", erläutert FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Einzelne Geschäfte könnten aber nicht verhindert werden, es sei denn, sie verletzen das Bankwesengesetz. "Kommissäre haben zu überprüfen, ob etwa die Großveranlagungsgrenze verletzt wird oder die interne Revision gesetzeskonform eingerichtet ist", sagt er. Kommissäre dürften sich aber nicht in die operative und strategische Geschäftsführung einmischen. "Sie können also nicht einfach sagen: Lasst dieses Geschäft besser, das birgt zu hohe Risiken", sagt Grubelnik.

Der Ansicht von Peter Püspök, Chef der Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien, "Staatskommissäre könnten in Wirklichkeit nicht viel ausrichten", widerspricht Grubelnik. Kommissäre seien ein "wichtiges" Aufsichtsorgan. Die Fälle Bawag und Hypo Alpe-Adria hätten sie aber nicht verhindern oder beeinflussen können, heißt es von FMA und Finanzministerium. Denn diese Kontrollaufgaben hätten andere zu erfüllen: Interne Revision, Wirtschaftsprüfer und Bankprüfer.