Zum Hauptinhalt springen

Streit um Smart Meter geht weiter

Von Andrea Möchel

Wirtschaft
Energie kostet Geld: Intelligente Stromzähler helfen, den Verbrauch besser einzuschätzen.
© fotolia

Keine echte Wahlfreiheit für österreichische Konsumenten bei Strommessgeräten, EU-Bericht kritisiert "Opting out".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. "Italien und Schweden sind die einzigen EU-Länder, die die Einführung von Smart Metering bereits abgeschlossen haben, doch beide tun damit derzeit nicht das, was der Laie erwartet." Zu diesem nüchternen Schluss kommt das Council of European Energy Regulators (CEER) in seinem Bericht "Status Review of Regulatory Aspects of Smart Metering". Der Report dokumentiert die bisherigen Fortschritte in Sachen Smart Metering innerhalb der EU. Laut EU-Vorgaben sollen die intelligenten Messgeräte für Strom und Gas bis zum Jahr 2020 ein flächendeckendes Roll-out von 80 Prozent erreichen.

Doch nun bemängelt der Bericht, dass - neben dem Fehlen einheitlicher technischer Standards und dem lahmen Tempo in einzelnen Ländern - Smart Metering derzeit eher zu Kontroll- als zu Einsparzwecken eingesetzt wird. "Italien schöpft das volle Potenzial durch die neue Messtechnik derzeit nicht aus, sondern nutzt Smart Metering hauptsächlich als Möglichkeit, jenen Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen, den Strom abzudrehen", ärgern sich die europäischen Energie-Regulatoren.

(K)eine Wahlfreiheit

Österreich wird im Bericht kritisiert, weil hierzulande statt "des im übrigen Europa stattfindenden Roll-out ein Roll-back drohe". Stein des Anstoßes ist die im Sommer verabschiedete Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010. Diese legt fest, dass Netzbetreiber den Wunsch des Kunden, kein intelligentes Messgerät erhalten zu wollen, zu berücksichtigen haben.

"Die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) normiert eindeutig, dass der Netzbetreiber bis 2019 mindestens 95 Prozent seiner Zählpunkte als Smart Meter auszustatten hat", stellt Harald Hoyer, Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums, klar: "Dieser Verpflichtung haben die Netzbetreiber auch nachzukommen. Inwieweit die Wünsche der Endkunden, keinen Smart Meter erhalten zu wollen, dabei berücksichtigt werden können, obliegt der Entscheidungsbefugnis der Netzbetreiber."

Also doch keine Wahlfreiheit? Konsumentenschützer sehen das anders. "Solange sich die Ablehnungen innerhalb der Fünf-Prozent-Toleranzgrenze bewegen, hat der Netzbetreiber diesen Wunsch zu berücksichtigen", steht für Dorothea Herzele, Energie-Expertin der Arbeiterkammer Wien, fest. "Ein echtes Opting-out ist das aber nicht, da es ja nach dem Prinzip ,first come, first serve‘ funktioniert." Und was, wenn mehr als fünf Prozent der Kunden den Einsatz eines Smart Meter ablehnen? Das sei derzeit rechtlich nicht geregelt, kritisieren Netzbetreiber und Konsumentenschützer unisono. "Dann wird es wohl Anpassungen des Deckels geben müssen", glaubt Herzele. "Das Problem ist schließlich hausgemacht. Mit einer Roll-out-Rate von 95 Prozent übererfüllt Österreich die EU-Vorgaben sowohl der Höhe nach als auch zeitlich."

Kosten und Nutzen

Dabei würden die EU-Vorgaben den einzelnen Mitgliedsländern durchaus Spielraum lassen: So werden in Deutschland aufgrund der Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Analyse nur jene Haushalte verpflichtend mit intelligenten Messgeräten ausgestattet, die einen überdurchschnittlich hohen Verbrauch aufweisen. Begründung: Bei Verbrauchern mit geringem Stromverbrauch übersteigen die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die zu erzielenden jährlichen Einsparungsmöglichkeiten. Eine Vorgehensweise, die Konsumentenschützer sich auch hierzulande gewünscht hätten. "Unserer Meinung nach wäre es sinnvoller gewesen, in einem ersten Schritt nur jene Haushalte mit hohem Energieverbrauch auszustatten", sagt Herzele.

Das Wirtschaftsministerium will am Zeitplan für den Roll-out jedenfalls festhalten. Und das, obwohl einzelne Netzbetreiber bereits angekündigt haben, die Smart-Meter-Einführung angesichts der offenen rechtlichen Fragen zu verschieben. "Die Überwachung des Roll-out durch die Netzbetreiber obliegt der E-Con-trol, die diese Aufgabe weisungsfrei und unabhängig wahrzunehmen hat", spielt das Wirtschaftsministerium den Ball an die Regulierungsbehörde weiter. "Seitens des Ministeriums ist kein weiterer Handlungsbedarf oder Spielraum gegeben, um von den gesetzlichen Zeitplan-Vorgaben abweichen zu können." In der Arbeiterkammer befürchtet man, dass der kurzfristige Einführungszeitraum den Markt überhitzen und das Projekt teurer machen könnte, als notwendig. "Davon profitieren würde die Zählerhersteller, die IT-Anbieter und jene Drittfirmen, die die Installation durchführen", so Herzele. "Zahlen müssen die Haushalte."