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Streit vertagt: Pakt in Ausarbeitung

Von Brigitte Pechar

Politik

Die Landeshauptleute haben gestern in einer Konferenz in Wien den Streit um den 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern zur Unterbringung von Asylbewerbern vorerst beigelegt. Bis Mitte Oktober soll ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden, das u. a. einheitliche Kriterien zur Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit betroffener Personen und die möglichst genaue Zahl der in Grundversorgung fallenden Asylbewerber festlegt.


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Begonnen hat die gestrige außerordentliche Landeshauptleutekonferenz, zu der mit Ausnahme von Burgenlands LH Hans Niessl alle Länderchefs ins Wiener Rathaus angereist waren, mit einem Streit zwischen Jörg Haider und Gastgeber Michael Häupl. Haider hatte Wien vorgeworfen, zusätzliche Aslybewerber ins System "einzuschleusen". Die Prüfung, wer hilfsbedürftig sei, werde in Wien von NGOs durchgeführt. Fast 6.000 Flüchtlinge seien dadurch zusätzlich registriert worden. Das gehe zu Lasten der anderen Länder "und ist nicht fair". Häupls Kommentar zu Sitzungsbeginn dazu: "Das ist Unsinn." Kurzfristig sei die Caritas damit beauftragt gewesen, jetzt obliege die Prüfung der Behörde. Häupl verwies darauf, dass die Intention der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gewesen sei, dass alle Flüchtlinge - auch jene, die bisher übersehen worden seien - registriert würden.

Innenminister Ernst Strasser plädierte denn auch zu Beginn der Sitzung für ein "gutes Miteinander" und scheint damit Erfolg gehabt zu haben. Jedenfalls haben sich die Landeschefs darauf verständigt, bis Mitte Oktober ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten.

Darin sollen einheitliche Kriterien zur Beurteilung betroffener Personen festgehalten werden. Auch die möglichst genaue Zahl der in die Grundversorgung fallenden Asylbewerber soll in den kommenden drei Wochen erarbeitet werden. In der dritten Oktoberwoche soll das Paket bei einer weiteren Konferenz der Landeshauptleute beschlossen werden. Darin könnten auch Pläne zur Schaffung eines neuen Erstaufnahmezentrums im Westen Österreichs enthalten sein. Diesen Vorschlag hatte Niederösterreichs LH Erwin Pröll eingebracht.

Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber?

Nicht ausgeschlossen ist auch, dass straffällig gewordene Asylbewerber in Zukunft abgeschoben werden - falls dies "innerhalb der Verfassung" zulässig sei. Das jedenfalls kündigte der Innenminister an. Ob das allerdings der Genfer Flüchtlingskonvention entspreche, wollte Strasser nicht beurteilen. Er unterstütze den Wunsch vieler Landeshauptleute, alles Mögliche zu tun, um Kriminalität in Österreich zu verhindern. "Ich verstehe nicht, warum man einen Unterschied machen muss, ob jemand um Asyl angesucht hat, oder ob jemand ein Österreicher ist", sagte Strasser.

Auch Bürgermeister Häupl betonte: "Menschen, die als Flüchtlinge nach Österreich kommen, müssen in einen größtmöglichen Zustand der Legalität versetzt werden." Ihnen sei zu helfen, damit sie nicht auf der Straße stehen. Straffällig gewordene Personen müssten hingegen abgeschoben werden, falls dies möglich sei. "Nach Tschetschenien jemanden abzuschieben, scheint mir aber nicht wirklich sinnvoll zu sein", meinte Häupl.

Die Konferenz wurde von Häupl einberufen, weil immer mehr Länder die Vereinbarung nicht erfüllen wollten. Tatsächlich erfüllen nur Wien und NÖ die Quote.