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Die Sorge um größtmögliche Sicherheit, verbunden mit der Angst vor Kriminalität und Terrorismus, treibt derzeit in Deutschland neue konfliktträchtige Blüten. Die Kirchen, römisch-katholische wie evangelische, gehen auf die Barrikaden, da sich das Innenministerium anschickt, die Möglichkeit des großen Lauschangriffs in Zukunft auch auf bisher außer Streit stehende Refugien auszudehnen. Dem Bundeskriminalamt (BKA) soll gesetzlich zugestanden werden, auch Abgeordnete, Anwälte und Geistliche abzuhören. Das würde letztlich das Ende des Beichtgeheimnisses bedeuten, das bisher das mit Sündenbekenntnis und Vergebung verbundene christliche Sakrament schützte.
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Bisher anerkannte man allgemein, dass Beichtgespräche unter dem absoluten Siegel der Verschwiegenheit geführt werden. Auf Beschluss des vierten Laterankonzils wurde bereits 1215 das Beichtgeheimnis im Kirchenrecht verankert. Ein Beichtvater, der es verletzte, musste mit der schlimmsten Kirchenstrafe, der Exkommunikation, rechnen. Europas populärer Brückenheiliger, Johannes Nepomuk, soll 1393 auf Befehl des Böhmenkönigs Wenzel in der Moldau ertränkt worden sein, weil er sich weigerte, das Sündenbekenntnis der Königin zu verraten.
Nach bis heute geltendem Recht sind - auch in Österreich - Geistliche berechtigt, sowohl in Zivil- wie Strafprozessen die Aussage zu verweigern, wenn es um Dinge geht, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurden. Sie sind auch nicht verpflichtet, Verbrechen anzuzeigen, von denen sie in ihrer Tätigkeit Kenntnis erhielten.
In den Kirchen ist man sichtlich erschüttert davon, dass ausgerechnet aus dem Haus des Christdemokraten Wolfgang Schäuble Entwürfe kommen, die an Grundwerten rühren, die im einst christlichen Abendland bisher tabu waren.
Man kann davon ausgehen, dass weniger praktizierende Christen (wie viele getaufte Mafiosi mögen wohl in Deutschland zur Beichte schreiten?), sondern primär Fanatiker einer anderen Weltreligion im Visier des BKA sind, dass vor allem Hassprediger im geistlichen Gewand oder (siehe Großbritannien) Terroristen im Arztkittel den Staat veranlassen, immer mehr in die Intimsphäre seiner Bürger einzudringen und immer weniger auf Datenschutz und Bürgerrechte Rücksicht zu nehmen. Aber, so fragen die Kirchen, berechtigt das dazu, das Kind mit dem Bad auszuschütten?
Ein Rechtsstaat, der meint, zu "Big Brother"-Methoden greifen zu müssen, um seine Existenz sichern und bewahren zu können, sieht sich unweigerlich dem Vorwurf ausgesetzt, dass er nach dem fragwürdigen Prinzip "Der Zweck heiligt die Mittel" handelt und im Grunde das Wertesystem bereits aufgibt, das er zu schützen vorgibt. Dieser Konflikt macht die Debatte um das Beichtgeheimnis so ungeheuer brisant.
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