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Streitigkeiten effektiver und billiger schlichten

Von Alexandra Knell*

Wirtschaft

Mediation als Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung macht dem klassischen Gerichtsprozess zunehmend Konkurrenz. Anstelle eines Richters, der von oben herab sein Urteil fällt, vermittelt bei der Mediation ein neutraler Dritter (Mediator) zwischen den Parteien. Das Ziel: Die Schaffung einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten.


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Die Lösung eines Konfliktes erfolgt durch gemeinsame, konstruktive und dauerhafte Vereinbarungen, die Interessen aller Beteiligten stehen dabei im Vordergrund. Demnach sind auch die Ergebnisse einer Mediation nicht richtig oder falsch, sondern erfolgreich, wenn sie von allen Konfliktparteien als fair und stimmig akzeptiert werden.

Bei klassischen Gerichts- und Schiedsverfahren wird die Entscheidung über einen Konflikt an einen Außenstehenden (Richter) delegiert. Im Gegensatz dazu haben die Konfliktparteien bei der Mediation den Prozess selbst in der Hand und können so den Konflikt nach ihren eigenen Bedürfnissen lösen.

Weitere Vorteile: Kurze Verfahrensdauer und geringe Kosten. Während sich Gerichtsverfahren oft über Monate oder Jahre hinziehen, bietet Mediation die Möglichkeit rasch zu einer Lösung zu kommen. Mediation kann in so gut wie allen Rechtsbereichen eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass alle Konfliktpartner dem Mediationsprozess freiwillig beitreten. Zu beachten ist auch, dass zwischen den Konfliktparteien kein großes Machtgefälle bestehen soll, weil sonst zu befürchten ist, dass der "schwächere" Partner seine Interessen nicht ehrlich äußert.

Bisher gab es in Österreich für Mediation lediglich im Bereich des Familienrechts rechtliche Rahmenbedingungen. Eine umfassende gesetzliche Verankerung erfährt Mediation jetzt durch das Mediationsgesetz, das vergangenen Dienstag den Nationalrat passierte. Es regelt, wer den geschützten Titel "gerichtsnaher Mediator" führen darf, das Verfahren über die Eintragung von Personen in die Liste der gerichtsnahen Mediatoren und die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen. Einen Anspruch auf Eintragung in die Mediatoren-Liste wird nach dem Entwurf jeder haben, der das 28. Lebensjahr vollendet hat, fachlich qualifiziert und vertrauenswürdig ist.

Internationale Regeln

Auf europäischer Ebene verbirgt sich Mediation unter dem Schlagwort ADR (Alternative Dispute Resolution). Ziel des Grünbuches der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2002 ist die Einleitung einer umfassenden Konsultation zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ADR. Und auch die internationale Handelskammer (ICC) hat sich mit Mediation umfassend auseinander gesetzt und unter dem Schlagwort "Amicable Dispute Resolution" internationale Regeln für die außergerichtliche Streitbeilegung erstellt (ICC-ADR-Rules).

Sie sind seit 1.7.2001 in Kraft und können bei nationalen und internationalen wirtschaftlichen Konflikten vereinbart werden. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gibt es daher bereits anerkannte Rechtsgrundlagen für Mediationsverfahren; gerade in Wirtschaftsstreitigkeiten werden daher die Vorteile des Mediationsverfahrens künftig vermehrt genutzt werden.

* Dr. Alexandra Knell ist Rechtsanwältin und Mediatorin bei der Kanzlei Dorda Brugger Jordis.