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Strenge und Milde bei der Sozialhilfe

Von Martina Madner

Politik
In Ober- und Niederösterreich wird Wohnen mit Sozialhilfe für manche unleistbar. Salzburg und Vorarlberg wollen es besser machen.
© adobe.stock/britta60

Nach Ober- und Niederösterreich liegen nun auch in Salzburg und Vorarlberg Landesgesetze zur Sozialhilfe vor. Manche nützen die kleinen Spielräume, die das Bundgesetz offen lässt, etwas mehr - andere weniger.


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Eigentlich hat sich Österreich schon 1978 per Staatsvertrag dazu verpflichtet, dass jeder in Österreich das Recht auf "einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung" hat. In der Bund-Länder-15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung war noch die "verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung" als Ziel dieser Sozialleistung vermerkt.

Davon ist im türkis-blauen Sozial-Grundsatzgesetz des Bundes nichts mehr zu lesen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach zwar 2019 von einem System, "das deutlich besser und gerechter ist". Und der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sah "eine Lösung, die Integration und Arbeitsbereitschaft fördert". Auch wenn es nicht grünen Vorstellungen entsprechen mag, rüttelt die türkis-grüne Regierung auf ÖVP-Wunsch hin nicht an diesem Gesetz.

Die Ländergesetze zur Umsetzung, wovon nun zunehmend mehr vorliegen, zeigen Martin Schenk, Sozialexperte der Armutskonferenz, allerdings, dass "die rhetorischen Ankündigungen von damals, gerechter oder integrationsfördernd zu sein, nicht umgesetzt wurden. Im Gegenteil: Sie werden zum Teil sogar noch durch die neuen Regelungen torpediert." In Nieder- und Oberösterreich gibt es die Sozialhilfe neu bereits seit vergangenem Jahr. Nun haben auch Salzburg und Vorarlberg Gesetze beschlossen.

Besondere Strenge in Nieder- und Oberösterreich

Sozialminister Rudolf Anschober von den Grünen verwies auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" zu den neuen Regeln in der Sozialhilfe, dass er Gespräche mit den Ländern führe, damit diese "ihre Handlungsspielräume bei der Sozialhilfe nutzen". Obwohl in Oberösterreichs Proporzregierung mit Birgit Gerstorfer eine SPÖ-Politikerin Soziallandesrätin ist, trägt das Gesetz mit Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), die die politische Linie im Land vorgeben, klar die türkis-blaue Handschrift. Auch im ÖVP-geführten Niederösterreich mit Gottfried Waldhäusl von der FPÖ als für die Sozialhilfe Zuständigen, suchte man gar nicht erst nach Spielräumen.

Beide Gesetze zeichnen sich durch besondere Strenge aus, insbesondere beim Wohnen. Schenk befürchtet, dass aufgrund des Deckels manche Menschen in Oberösterreich nun ihre Wohnungen verlieren, sich die Wohnsituation nochmals verschlechtert. "Das holt die Leute nicht aus der Sozialhilfe raus, es treibt sie weiter in die Armut und verfestigt sie."

Und in Niederösterreich machte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bereits darauf aufmerksam, dass Menschen mit humanitärem Bleiberecht überhaupt keine Sozialhilfe mehr erhalten und damit "in eine inhumane Situation gedrängt werden. Sie drohen hier in Österreich zu verelenden. Sie sind auch nicht krankenversichert, brauchen sogar Lebensmittelspenden, um nicht zu verhungern." Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich bereits mit dem Thema, Ausgang aber noch offen.

Niederösterreich könnte selbst Abhilfe schaffen, denn das Bundesgesetz regelt zwar, dass subsidiär Schutzberechtigten "ausschließlich Kernleistungen der Sozialhilfe zu gewähren (sind), die das Niveau der Grundversorgung nicht übersteigen". Menschen mit humanitärem Bleiberecht sind aber nicht erwähnt. Das Land hätte sie unterstützen können, entschied sich für keine Leistung - und bleibt vorerst dabei. Waldhäusl will laut Ö1 die Entscheidung des Höchstgerichts abwarten, bevor er tätig wird.

Der Salzburger Versuch Wohnfragen zu lösen

Anders in Salzburg, hier sucht die schwarz-grün-pinke Landesregierung für jene mit humanitärem Bleiberecht nach Wegen zur Abfederung. Wegen des Grundsatzgesetzes seien bessere Lösungen aber schwierig und kompliziert umsetzbar. Denn, so Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz: "Mit den Obergrenzen im Grundsatzgesetz nimmt man den Menschen nicht nur die Butter vom Brot. Es sichert nicht einmal das Nötigste zum Überleben."

Die Salzburger nützen mehr Spielräume. Zu ihrem Gesetz, das mit Jänner 2021 in Kraft tritt, gibt es eine "Sozialunterstützungsverordnung Wohnen", die abfedern kann, erklärt Norbert Krammer vom "VertretungsNetz", einer NGO, die Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit vertritt und berät.

Denn laut Grundsatzgesetz darf der 40-prozentige Anteil der Sozialhilfe fürs Wohnen auf nur 70 Prozent erhöht werden. Laut Verordnung werden in Salzburg Stadt künftig aber bis zu 605 Euro monatlich der Wohnkosten ersetzt; in Hallein 583 Euro, in Tamsweg bis zu 517 Euro. Zudem werden Kosten für die Übersiedlung, Kaution und Haftungen im Bedarfsfall ersetzt. "Das ist enorm wichtig", sagt Krammer.

Es gibt allerdings auch in Salzburg Punkte im Landesgesetz, die Probleme verursachen können. Einer ist die Rechtsverfolgungspflicht: Bislang wurden Unterhaltszahlungen, die Eltern nicht geleistet haben, nicht als Einkommen angerechnet. "Für die gab es Ausnahmen", sagt Krammer. "Künftig aber sieht das Gesetz vor, dass die Sozialhilfe jedenfalls reduziert wird, egal ob ich den Unterhalt erhalte oder nicht."

Ein weiteres Problem kann bei Familien mit Pflegegeldbezug entstehen. Denn im Grundsatzgesetz ist zwar klar erwähnt, dass Geld das Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung für ihren Mehraufwand erhalten, nicht mit der Sozialhilfe gegengerechnet werden darf. Übernehmen Angehörige aber die Pflege wird das Pflegegeld von der Sozialhilfe als Einkommen abgezogen.

Pflege mindert auch Vorarlberger Sozialhilfe

Genau das selbe Problem bei Haushalten mit Sozialhilfe- und Pflegegeldbezug erwarten auch die Vorarlberger Volksanwaltschaft und der Sprecher der Vorarlberger Armutskonferenz Michael Diettrich. Denn auch die Vorarlberger haben ihr Gesetz, das mit April 2021 in Kraft tritt, bereits beschlossen.

Besser als in Ober- und Niederösterreich sei ebenfalls der Bereich Wohnen gelöst, sagt Diettrich: "Hier hat Vorarlberg versucht, den Status quo sowohl für Menschen als auch die Finanzierung annähernd beizubehalten." Beispielrechnungen zufolge erhalten Alleinstehende knapp 20 Euro mehr, Paare um knapp zehn Euro weniger.

Ein Vorteil gegenüber anderen strengeren Regelungen ist auch: Menschen, die in Wohngemeinschaften für Wohnungslose leben, werden wie therapeutische explizit nicht als Haushaltsgemeinschaft zusammengefasst. In Oberösterreich verringert es die Sozialhilfe, wenn jemand in einer Notunterkunft übernachtet.

Das Vorarlberger Ausführungsgesetz ist auch wegen des Versuchs, Ungerechtigkeiten aus dem Grundsatzgesetz auszugleichen, "so kompliziert geworden, dass im Moment vermutlich nur zwei Menschen im Land die Leistung berechnen können", sagt Diettrich. Die Folge davon könnten viele falsche Berechnungen der Sozialhilfe in Zukunft sein.