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Genügend Wett- bewerb macht eine Ausnahme möglich. | Auch Post und ÖBB könnten profitieren. | Wien. Die heimischen Stromerzeuger haben es geschafft: Sie dürfen ihre Aufträge im Zusammenhang mit der Stromerzeugung frei vergeben und müssen sich nicht mehr an das Vergaberecht halten.
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Das haben sie einer Ausnahme von der EU-Sektorenrichtlinie zu verdanken, die sogenannte Sektorentätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen vom Vergaberegime freistellt. Unter solche Sektorentätigkeiten fällt neben der Wasser- und Verkehrsversorgung unter anderem auch die Energieversorgung und damit eben die Stromerzeugung. Bei der Auftragsvergabe in diesen Bereichen gilt grundsätzlich ein gelockertes Vergaberegime - selbst wenn der Auftraggeber ein privates Unternehmen ist. Hintergrund der Regelung ist die Annahme, dass hauptsächlich der Staat die Aufgaben in diesen für die Grundversorgung der Menschen so wichtigen Bereichen wahrnimmt und es deshalb keinen echten Wettbewerb gibt.
Wird jedoch das Gegenteil bewiesen, so kann die EU-Kommission die betroffenen Sektorenauftraggeber vom Vergaberegime freistellen. So geschehen ist es gerade eben bei den heimischen Stromerzeugern, die behauptet haben, in ihrer Branche bereits einem freien Wettbewerb ausgesetzt zu sein und von der EU-Kommission bestätigt wurden. Die Ausnahme gilt allerdings nur für die Stromerzeugung, nicht für den Netzbetrieb.
Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber neben der Stromerzeugung noch andere Tätigkeiten wahrnimmt, unterliegt er diesbezüglich weiterhin dem Vergaberecht, erklärt der Rechtsanwalt Gunter Estermann.
Er befürchtet, dass es durch die Ausnahmeregelung zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Gibt es kein Vergaberegime, an das sich alle Stromerzeuger halten müssen, hätten öffentliche Einrichtungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten, da sie bei der Auftragsvergabe nicht streng wirtschaftlich handeln müssen.
Die Freistellung der Stromerzeuger vom Vergaberecht hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die sich in dieser Branche um Aufträge bewerben. Für sie fallen der strenge Rechtsschutz des Vergaberechts und die damit verbundene Möglichkeit, Entscheidungen vor dem Bundesvergabeamt anzufechten, weg.
Anderer Rechtsschutz
Der Vergaberechtsexperte Florian Neumayr, der gemeinsam mit seinem Kollegen Christian Schneider den Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs vor der EU-Kommission vertreten hat, versucht zu beruhigen. Unfaire Auftragsvergaben könnten auf zivilrechtlichem oder gar kartellrechtlichem Weg bekämpft werden, erklärt er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Darüber hinaus stünden Instrumente aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zur Verfügung.
Schneider glaubt, dass bald auch andere Sektorenauftraggeber eine Freistellung vom Vergaberecht beantragen könnten. Verkehrsunternehmen wie die ÖBB oder der Post etwa räumt er "gute Chancen" ein, da es in diesen Bereichen - abgesehen vom klassischen Briefverkehr, auf den ein Monopol besteht - bereits genug Wettbewerb gebe.
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