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Strompreisbremse wird ab 1. Dezember greifen

Von Karl Ettinger

Wirtschaft

Hilfe für Stromkunden passiert den Ministerrat und soll als Rabatt von der Rechnung abgezogen werden.


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Im Finanz- und Energieministerium wurde am Dienstag noch eifrig an Details gearbeitet. Mittlerweile steht aber nicht nur fest, dass die von der Bundesregierung angekündigte Strompreisbremse am morgigen Mittwoch bei der ersten Sitzung des Ministerrats nach der Sommerpause beschlossen wird. Fix ist auch, dass Österreichs Haushalte von der finanziellen Hilfe für Stromkunden ab 1. Dezember dieses Jahres profitieren werden, wie der "Wiener Zeitung" in Regierungskreisen bestätigt wurde. Die Abfederung des hohen Strompreises durch den Bund wird dann für ein gutes Jahr bis Ende 2023 gelten.

Die Kalkulationen von ÖVP und Grünen, konkret von Finanzminister Magnus Brunner und Energieministerin Leonore Gewessler, sehen vor, dass Haushalte bis zu einem Jahresstromverbrauch von 2.900 Kilowattstunden entlastet werden. Dafür wird ein Preis von 10 Cent pro Kilowattstunde ersetzt. Was darüber hinaus geht, wird vom jeweiligen Stromanbieter zum - höheren - Marktpreis abgerechnet. Das Budget des Bundes wird dadurch mit weiteren 2,5 Milliarden Euro belastet.

Der entscheidende Haken bei diesem neuen Paket angesichts der hohen Teuerung. Energiesparen wird damit nicht ausdrücklich berücksichtigt. Selbst ein eigenes Sparprogramm der Regierung für die Ministerien ist noch ausständig.

Entlastung auch bei Gas, Öl, Pellets geplant

Obwohl die Strompreisbremse bereits über das bisherige Anti-Teuerungspaket der Regierung, das laut Koalition ein Volumen von 28 Milliarden Euro beinhaltet, hinausgeht, stehen noch weitere Entlastungen im Raum. Bundeskanzler ÖVP-Obmann Karl Nehammer hat das am Montagabend im Rahmen des ORF-"Sommmergesprächs" konkret in Aussicht gestellt. Die Strompreisbremse habe erste Priorität, erklärte der Regierungschef, dann kämen Hilfen für Betriebe und Bauern. Schließlich soll der Staat nach Aussage des Bundeskanzlers auch noch wegen der hohen Preise bei Gas, aber auch bei Öl und Pellets der Bevölkerung finanziell unter die Arme greifen. Details dazu liegen allerdings vorerst nicht vor.

Mit der Strompreisbremse wird ein Versprechen umgesetzt, das ÖVP und Grüne beim Sommerministerrat Ende Juli in Mauerbach westlich von Wien abgegeben haben. Die Regierung stand dabei wegen der rasant gestiegenen Preise und der Forderungen nach finanziellen Abfederungen für die Haushalte vor allem von SPÖ-Seite unter Druck. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner fordert inzwischen auch schon einen Preisdeckel für Gas.

Wie man Vorarlberg miteinbeziehen will

Nehammer sieht sich aber auch mit weiteren Forderungen aus der eigenen Partei konfrontiert. Vorarlbergs interimistische Landeschefin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) hat sich mit dem Modell der Bundesregierung unzufrieden gezeigt, weil Vorarlberger Haushalte aufgrund des niedrigeren Strompreises im Westen nicht von der Preisbremse des Bundes profitieren würden. Der ÖVP-Wirtschaftsbund macht in den Bundesländern ebenso die Industriellenvereinigung für weitere Entlastungen energieintensiver Unternehmen mobil, weil man sonst zumindest die vorübergehene Schließung weiterer Betriebe und damit dramatische Auwirkungen bei den Arbeitslosenzahlen befürchtet.

Sanktus im Nationalrat Ende Oktober

Das Modell der Bundesregierung soll nun sicherstellen, dass auch Stromkunden in jenen Bundesländern, in denen die Preise erst später - also beispielsweise ab 1. Jänner 2023 oder auch im Laufe des kommenden Jahres angehoben werden, ebenfalls von der Preisbremse des Bundes profitieren. Damit sollen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung möglichst vermieden werden.

Wie geht es nach dem Beschluss im Ministerrat weiter? Der Sanktus im Parlament ist dann für Ende Oktober vorgesehen. Die finanzielle Abgeltung für Stromkunden wird aber nicht mehr ab 1. November zum Tragen kommen, wie erläutert wurde, sondern man will den Energieunternehmen Zeit lassen, damit die Umsetzung ab 1. Dezember 2022 erfolgen kann. Vereinfacht ausgedrückt sollen die vom Bund übernommenen Strompreiskosten dann als Rabatt auf der Rechnung der Haushalte ausgewiesen werden.

 

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