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Studiengebühren, Miete, Essen - wer das Hotel Mama verlassen hat oder mit der Familienbeihilfe allein nicht über die Runden kommt, wird über kurz oder lang sein Heil in Nebenjobs suchen müssen. Klassische Studentenjobs fallen aber unter die Zahl der atypischen Beschäftigungen, die mit Vorsicht zu genießen sind.
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Als atypische Beschäftigungen gelten grob gesprochen all jene Arbeitsverhältnisse, die von normalen (typischen) Beschäftigungsformen abweichen. Allein die Tasache, dass man als Student keine vierzig Stunden die Woche in einem Betrieb verbringen wird, qualifiziert einen als atypisch Beschäftigten.
Vorsicht bei freien Dienst- und Werkverträgen
Wer nun neben seinem Studium eine Teilzeitstelle antritt, muss dennoch keinen gröberen Problemen entgegensehen, wenn er einen solchen (atypischen) Arbeitsvertrag unterschreibt, der analog zu typischen Arbeitsverträgen gestaltet ist. Mit der Abweichung freilich, dass man für weniger Arbeitsstunden auch weniger Geld erhält. Anders ist die Sachlage bei den am Arbeitsmarkt immer häufiger vorkommenden Freien Dienst- sowie Werkverträgen.
Freie Dienstnehmer oder Neue Selbstständige (Werkvertragsnehmer ohne Gewerbeschein) haben damit zu kämpfen, dass sie gewissen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen nicht unterliegen. So sind freie Dienstnehmer zwar pflichtversichert - derzeit müssen 13,85 Prozent des Gehalts an die Gebietskrankenkasse abgeführt werden - sie sollten aber dennoch vermeiden, krank zu werden, da kein Krankengeld ausbezahlt wird.
Neue Selbstständige: Wer krank ist, bekommt kein Geld
Bedeutet im Klartext: Wer nicht arbeiten kann, wird auch nicht bezahlt. Diese Prämisse gilt sowieso als goldene Regel des freien Dienstnehmertums, wonach man ausschließlich für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bezahlt wird.
Wer demnach im Sommer ans Meer fahren will, kann dies ruhig tun, bezahlt ist der Ausflug in den Süden aber nicht. Auch ein Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt besteht nicht.
Hilfe im Zahlen-Dschungel
Nicht weniger tückisch ist die Situation für Neue Selbständige, die sich innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne verpflichten, ein Werk auszuführen (daher Werkvertrag) und keinen Gewerbeschein besitzen. Sie unterliegen dem österreichischen Arbeitsrecht gar nicht und haben für alles selbst Sorge zu tragen: Sie müssen sich selbst versichern und sind steuerpflichtig, sobald sie eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten. Generell ist bei beiden Beschäftigungsformen auf die Höhe des Jahresverdienstes acht zu geben, da bei Überschreitung einer Grenze die Familien- oder Studienbeihilfe nicht mehr ausbezahlt wird.
Wer Hilfe im Zahlendschungel sucht, findet sie bei der Österreichischen HochschülerInnenschaft oder beim Österreichischen Gewerkschaftsbund, dessen Expertin für atypische Beschäftigungen, Elisabeth Rolzhauser, Studierenden schon vorab rät: "Unbedingt gut informieren!" n
Tipps zur Jobsuche
Wer nach Nebenjobs sucht, sollte Zugang zum Internet haben. Das "World Wide Web" gilt mittlerweile als attraktivster, weil aktuellster Stellenlieferant für Arbeitssuchende. Am beliebtesten ist die Jobbörse der Österreichischen HochschülerInnenschaft http://www.unijobs.at , die mehrmals werktäglich aktualisiert wird und sich ganz auf Teilzeitjobs spezialisiert hat.
Wem dieses Angebot zu wenig ist, bedient sich bei http://www.jobcenter.at , wo auch weiterführende Links zu anderen Jobbörsen angeboten werden. Gleichfalls ein populäres Online-Stellenmagazin ist http://www.jobfinder.at , das sein Augenmerk aber weniger auf Teilzeitjobs richtet. Dasselbe gilt für die Homepage http://www.ams.or.at des Arbeitsmarktservice.
Zusätzlich zum Internet kann man sich auch durch die Job-Angebote in den österreichischen Tageszeitungen wühlen oder zum freitäglich erscheinenden Stellenmagazin "My Job" greifen.
Wer kein Geld für die Jobsuche ausgeben will, liest aufmerksam die Aushänge in den Universitäten oder Fachhochschulen. Diejenigen wiederum, die gar nicht selbst suchen wollen, überlassen dies einschlägigen Personalbereitstellungsfirmen wie Manpower oder Trenkwalder.
Zu guter Letzt empfiehlt es sich immer, Augen und Ohren offen zu halten. Augen deshalb, weil viele Betriebe gerne auch Angebote in ihren Schaufenstern aushängen. Ohren wiederum, da man Mundpropaganda und das zeitlos wirkende Vitamin B(eziehungen) keinesfalls unterschätzen sollte.