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Studienplatzfinanzierung ist auf dem Weg

Von Katharina Schmidt

Politik

Studie: Geplantes Finanzierungsmodell für Unis bedingt Platzbeschränkungen. | Kein direkter Zusammenhang mit Studiengebühren. | Wien. Nein, die Katze ist noch nicht aus dem Sack. Aber sie lugt zumindest heraus. Am Mittwochabend hat das Wissenschaftsministerium jene Studie vorgestellt, die die Basis für ein österreichisches Modell der Studienplatzfinanzierung bilden soll.


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Im Rahmen der Studie, die Wissenschaftsministerin Beatrix Karl im vergangenen Sommer in Auftrag gegeben hat, wurden einige Länder untersucht, in denen es ein solches Modell bereits gibt: Die Niederlande, Großbritannien, Finnland, die Schweiz und das deutsche Bundesland Baden-Württemberg. Auch wenn es Unterschiede gibt, ist allen Ländern eines gemeinsam: Statt Globalbudgets - wie es sie derzeit in Österreich gibt - erhalten die Unis Geld für eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. Das bedeutet aber auch, dass die Zahl der Studienplätze meist beschränkt wird: "In keinem Land wächst das Budget im gleichen Ausmaß wie die Studierendenzahlen", heißt es in dem Bericht von Austrian Institute of Technology (AIT) und Joanneum Research. Entweder werde das Uni-Budget gedeckelt, womit dann pro Studienplatz weniger Geld zur Verfügung steht, oder es gebe zumindest partielle Zugangsbeschränkungen.

Die Zahl der angebotenen Studienplätze wird in allen Ländern von Regierung und Unis ausverhandelt, wie Karl-Heinz Leitner vom AIT erklärte. Damit werde das Budget planbar, und die Politik könne besser steuern. Etwa investiert Großbritannien derzeit mehr in naturwissenschaftliche und technische Studienplätze, weil ein Ausbau in diesem Bereich erwünscht ist.

Laut Elmar Pichl, dem stellvertretenden Leiter der Hochschulsektion, werden mit einer Studienplatzfinanzierung "für beide Seiten verbindliche Zahlen geschaffen". "Die Uni kann dann sagen: Es gibt eine verbindliche Zahl an Studienplätzen, und mehr muss ich nicht aufnehmen", so Pichl. Gleichzeitig seien die Unis dazu gezwungen, die vereinbarte Zahl an Studenten auch aufzunehmen.

Uni-Autonomie wird nicht eingeschränkt

Auch mit der Studienplatzfinanzierung erhielten die Unis weiterhin ein Globalbudget, über das sie autonom verfügen können. Bestimmte Qualitätskriterien - etwa gute Betreuungsrelationen - müssten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen eingehalten werden.

Kein direkter Zusammenhang besteht laut Leitner zwischen Studiengebühren und Platzfinanzierung - Letzteres gebe es sowohl in Ländern mit Beiträgen als auch in Staaten, die keine Gebühren einheben. In der Praxis würden allfällige Gebühren bei der Festlegung der Kosten für einen Studienplatz aber sehr wohl berücksichtigt. Sprich: Hebt eine Uni Studiengebühren ein, erhält sie in der Regel weniger Geld vom Staat.

Auf Basis der Studie soll nun - wie die Regierung im November beim "Uni-Gipfel" mit den Rektoren vereinbart hat - bis Ende März ein österreichisches Modell für eine Studienplatzfinanzierung erarbeitet werden. Dabei sollen auch die Unis eingebunden werden, wie Karl am Donnerstag erklärte. "Klar ist: Wir müssen auch über die Definition von Kapazitäten reden", sagte sie. Unterstützt wurde Karl in dieser Frage vom Wirtschaftsforschungsinstitut: "Studienplatzfinanzierung und Zugangsbeschränkung sind technisch grundsätzlich untrennbar", hieß es dort. Weniger überzeugt ist da naturgemäß der Koalitionspartner SPÖ: "Eine Studienplatzfinanzierung darf nicht nur eine Studienplatzreduktion bedeuten", meinte Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl zur "Wiener Zeitung".

Modell bis März,Umsetzung bis 2016

Die Grünen und die Hochschülerschaft forderten abermals eine bessere Uni-Finanzierung. Dass dies wohl nötig sein wird, geht auch aus der Studie hervor: Die Finanznöte der Unis würden allein durch eine Platzfinanzierung nicht gelöst, "wenn nicht zugleich die öffentliche und/oder private Hand zusätzliche finanzielle Aufwendungen einbringt", heißt es dort.

Bis zur Umsetzung des Modells bleibt noch Zeit: Laut Leitner dauert die Einführung einer Platzfinanzierung drei bis fünf Jahre. Pichl rechnet damit, dass das System nach einer Phase der Parallelrechnung in der Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 vollständig läuft.