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Styrian-Spirit-Prozess: Zurück an den Start

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Begründungsmängel kippten Freisprüche von Kulterer & Co.


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Wien/Klagenfurt. Die Generalprokuratur, die höchste staatsanwaltliche Behörde, hatte die Neuaustragung des Strafprozesses gegen den ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Chef Wolfgang Kulterer und zwei weitere Ex-Bankmanager empfohlen. Gestern, Dienstag, ist der Oberste Gerichtshof dieser Ansicht gefolgt und hat die Freisprüche zum Teil aufgehoben. Der OGH ordnete eine neue Hauptverhandlung zur umstrittenen Vergabe eines Zwei-Millionen-Euro-Kredites an die spätere Pleitefluglinie Styrian Spirit an. Dem Klagenfurter Erstgericht wird von den Höchstrichtern bescheinigt, das Urteil mangelhaft begründet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte das Rechtsmittelverfahren mittels einer sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde ins Rollen gebracht.

Indes ist der zweite Teil des Freispruchs, die Hypo-Kreditvergabe an den Detektiv Dietmar Guggenbichler, rechtskräftig. Denn in dem Fall hatten die Kärntner Ankläger keine Begründungsmängel im Urteil aufgezeigt. Abgeblitzt ist Kulterers Verteidiger Ferdinand Lanker mit seinem Formaleinwand, dass die Nichtigkeitsbeschwerde bzw. der Wiederseinsetzungsantrag der Staatsanwaltschaft nicht fristgerecht eingebracht worden sei.