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"Suppe nicht nur dünn, besteht aus klarem Wasser"

Von WZ Online

Politik

Acht Angeklagte wegen Teilnahme an krimineller Vereinigung vor Gericht - Urteil am Abend erwartet.


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Wiener Neustadt. Am Donnerstag wird der Prozess gegen die acht wegen Schlepperei Angeklagten am Landesgericht Wiener Neustadt ein Ende finden. Der Andrang in der Früh am Urteilstag war enorm. Vier statt der üblichen zwei Security-Leute beim Eingang des Gerichts "durchleuchteten" die Unterstützer der Angeklagten, eine Schlange baute sich auf. Der Schwurgerichtssaal war zum Bersten voll. Einige Aktivisten hatten Transparente mit. "Flucht ist kein Verbrechen", "Schlepper retten Leben", "Smash §114 Fremdenpolizeigesetz" war darauf zu lesen.

Die acht Angeklagten aus Indien, Pakistan und Afghanistan müssen sich wegen Hilfsdiensten bei Schleppungen von Landsleuten im Rahmen einer kriminellen Organisation eben wegen dieses Paragrafen verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Sie haben bereits zwischen August 2013 und März 2014 in U-Haft verbracht. Erst nach sieben Monaten, in denen die Beweislage gegen die Angeklagten sich als dürftig erwies, wurden sie entlassen.

"Die Suppe ist nicht nur zu dünn - sie besteht aus klarem Wasser", sagte Rechtsanwalt Gerhard Angeler zur Beweislage gegen seinen Mandanten am Donnerstag vor Gericht. Es gehe immer nur um abgehörte Telefongespräche. "Wenn das so weitergeht, hoffe ich, dass nicht demnächst alle Strafverteidiger angeklagt werden - weil sie nämlich sehr viele Telefonkontakte mit Straffälligen haben."

Langer Verhandlungstag

Der 43. Verhandlungstag in dem seit März laufenden Prozesses wird voraussichtlich ein langer werden. Staatsanwältin und sieben Verteidiger müssen ihre Plädoyers halten, dann haben die Angeklagten das Recht, ein letztes Wort an den Schöffensenat zu richten. Diese Statements müssen dann von den drei Gerichtsdolmetschern übersetzt werden.

Danach müssen die Schöffen gemeinsam mit der Richterin über 77 Anklagefakten entscheiden. Prozessbeteiligte meinten, dass nicht vor 22.00 Uhr mit einem Urteil zu rechnen sei.

Von "Millionen-Profiteure" zu kleinen Fischen

Im Ermittlungsverfahren, gab Staatsanwältin Gunda Ebhart in ihrem Plädoyer zu, gab es durchaus Pannen. Falsche Übersetzungen der Telefonate, Vorverurteilungen zur Zeit des Wahlkampfs (als Innenministerin Johanna Mikl-Leitner die Angeklagten als Drahtzieher und Millionen-Profiteure eines Schlepper-Netzwerks diffamierte),  monatelange juristisch kaum begründete U-Haft, die Freilassung des "Hauptschleppers" Bobby Shah, um angeblich "an Hintermänner zu kommen". Lob sprach die Staatsanwältin der Prozessführung aus, die
sie als sachlich, objektiv und akribisch bezeichnete.

Einige der Angeklagten kannten sich vor Prozessbeginn nicht einmal, sollen aber gemeinsam mit anderen noch unbekannten "Hintermännern" Teil einer kriminellen Vereinigung sein.

Nicht zuletzt baut der Straftatbestand der "Schlepperei" (§114 FPG) auf der Illegalisierung von Menschen und der Kriminalisierung von Migration auf. Bestraft wird schlichtweg die Unterstützung beim Übertritt von Grenzen, die unter gegebenen Verhältnissen egal ob entgeltlich oder nicht eine Notwendigkeit darstellt.

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