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Burma: Gericht weist Berufung der Oppositionellen ab. | Rangun/Wien. Ein Berufungsgericht in Burma (Myanmar) hat den Einspruch von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi abgeschmettert und deren Verurteilung bestätigt. Dies gab Nyan Win, der Anwalt Suu Kyis, bekannt.
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Die Friedensnobelpreisträgerin war Anfang August zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden. Sie soll mit der Aufnahme eines US-Bürgers bei sich daheim gegen die Auflagen ihres bereits bestehenden Hausarrests verstoßen haben. Suu Kyi verbrachte insgesamt 14 der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest. Ihr Anwalt kündigte nun an, vor das Oberste Gericht zu ziehen.
Die Justiz in Burma ist politisch gelenkt. Das Urteil zeigt laut Beobachtern, dass die Militärjunta die populäre Oppositionsführerin weiter fürchtet. Dabei ist Suu Kyi zuletzt gar auf die mit eiserner Faust regierenden Generäle zugegangen. Sie hat kürzlich in einem Brief an Juntachef Than Shwe ihre Kooperation angeboten, damit die Sanktionen des Westens gegen Burma gelockert werden. Dies war eine Wendung in der Haltung Suu Kyis: Zuvor hatte sie die Sanktionen gegen die Junta immer unterstützt.
Trotz dieses Schrittes bleibt Suu Kyi weggesperrt. Das Regime will anscheinend unbedingt verhindern, dass sie vor den für 2010 angesetzten Wahlen auf freien Fuß kommt. Die 64-Jährige dürfte zwar zur Wahl nicht antreten, da sie mit einem Ausländer verheiratet war. Doch allein ihre öffentliche Präsenz könnte der Oppositionsbewegung einen immensen Aufschub geben. Als sie in Freiheit war, hat Suu Kyi bei ihren Auftritten in Burma Menschenmassen angezogen und Begeisterung ausgelöst.