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Swift-Abkommen im Zwielicht

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv
Die Weitergabe von Daten durch Swift (im Bild das Operationszentrum) an US-Behörden war von Anfang an umstritten. Foto: Swift

Zweifel an korrekter Prüfung der US-Anfragen. | Zu wenig Informationen für die Aufsicht. | Brüssel. Erneut gerät das so genannte Swift-Abkommen ins Zwielicht. Abgeschlossen wurde der Vertrag zur Übermittlung bestimmter Banküberweisungsdaten an die USA, damit diese Geldströme für die Finanzierung des Terrorismus aufdecken können. Doch wurden nach zähen Verhandlungen mit dem EU-Parlament strenge Datenschutzstandards vereinbart - die womöglich nicht vollständig eingehalten werden. So sollte die EU-Polizeiagentur Europol jede Anfrage der USA auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen, bevor die Daten weitergeleitet werden.


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Ein Bericht der unabhängigen Europol-Aufsichtsbehörde JSB (Joint Supervisory Body) hegt jedoch Zweifel, dass die Kontrolle der US-Anfragen den Vereinbarungen entspricht. Dafür müsste etwa ein konkreter Verdachtsfall vorliegen, die weitergeleitete Datenmenge so klein wie möglich gehalten werden. Doch "auf der Basis der verfügbaren Unterlagen ist eine ordentliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem TFTP-Abkommen (Terrorist Finance Tracking Program) unmöglich", schreiben die Prüfer. Die Anfragen der US-Behörden seien zu allgemein und zu abstrakt gewesen, um die Notwendigkeit der Informationsübermittlung beurteilen zu können. Es habe sich jeweils um einen "breiten Satz von Daten, inklusive solcher aus EU-Staaten" gehandelt. Und: "Die JSB hält es für wahrscheinlich, dass die Anfragen spezifischer sein könnten."

Auskunft per Telefon

Europol habe darauf verwiesen, dass auch telefonische Informationen bei der Bewertung der Datenübermittlung eine Rolle spielten. Die US-Fahnder unterrichteten spezielle Europol-Beamte aber nur unter der Auflage, dass keine schriftlichen Aufzeichnungen gemacht würden. Da die Informationen der Aufsichtsbehörde nicht zur Verfügung stehen, können sie auch nicht überprüft werden.

"Unfassbar" findet SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier dieses Vorgehen. "Die Skepsis Österreichs gegen das Swift-Abkommen hat sich bestätigt", sagt er. Es sei "eine Zumutung, dass fernmündliche Anfragen, die nicht notiert werden dürfen", bearbeitet würden. So könnten Datenschutzstandards überhaupt nicht kontrolliert werden, das verstoße "eindeutig gegen die EU-Grundrechtecharta". Wie auch schon Jörg Leichtfried, SPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, fordere er daher die sofortige Aussetzung des Swift-Abkommens, sagte Maier.

Bei Europol wird eine Datenweiterleitung auf Grundlage einer nicht ausreichenden Prüfung einer US-Anfrage strikt zurückgewiesen. Ansonsten gibt man sich gelassen: Selbstverständlich erfolgten die Anfragen schriftlich, hieß es. Die würden mit eigenen Informationen und Bedrohungsanalysen abgeglichen. Blieben Fragen offen, würden zusätzliche Informationen aus den USA eingeholt. Bei den mündlichen Informationen handle es sich um Grundsätzliches über die Anti-Terror-Aktivitäten der USA und nicht um fallspezifische Hinweise. Zuversichtlich sehe man der Präsentation eines umfassenden Prüfberichts der EU-Kommission über die TFTP-Abwicklung nächsten Donnerstag entgegen.