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Tausende Demonstranten blockierten das Regionalparlament Kataloniens

Von Rainer Mayerhofer

Europaarchiv

Proteste gegen Kürzungen in den Bereichen Bildung, Soziales, Gesundheit. | Barcelona. Kataloniens Regierungschef Artur Mas, seine Berater und mehrere Abgeordnete mussten am Mittwoch in Barcelona per Hubschrauber von einer nahe gelegenen Polizeistation in das Regionalparlament im abgesperrten Ciutadella-Park gebracht werden. Tausende Demonstranten der Protestbewegung 15. Mai belagerten den Park, der von der örtlichen Polizei schon am Dienstagnachmittag geräumt und abgesperrt worden war.


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Mehrere Abgeordnete, auch jene der Opposition, die Zugang zum Parlament haben wollten, wurden von Demonstranten, die zum Teil die ganze Nacht vor dem von der Polizei zernierten Park ausgeharrt hatten, mit Farbe besprüht und mit Bananenschalen beworfen.

Am Zaun des Ciutadella-Parkes waren Transparente mit der Aufschrift "Parlament wegen Revolution geschlossen" und "No Paseran" (Sie kommen nicht durch; der Kampfruf der Republikaner im Bürgerkrieg, Anm.) angebracht.

Die Teilnehmer der Protestbewegung hatten die Belagerung des Regionalparlaments geplant, nachdem sie am vergangenen Sonntag ihr zentrales Lager auf der Plaza de Cataluna geräumt hatten.

Im katalanischen Regionalparlament war für Mittwoch die Debatte über das Budget angesetzt, das Kürzungen von zehn Prozent vorsieht. Die Parlamentsmehrheit von bürgerlichen Nationalisten (CiU) und Volkspartei (PP) lehnt alle Abänderungsanträge der Linken ab, die bei den letzten Regionalwahlen im November 2010 ihre Mehrheit verloren hatte. Von den Einsparungen sind vor allem die Bereiche Bildung, Gesundheit und Soziales betroffen.

Der Präsident der katalanischen Generalitat, Regierungschef Artur Mas (CiU), verurteilte die Zwischenfälle und sprach von einer "untolerierbaren Gewalt der Straße".

In Spanien gilt es als Delikt, wenn ein Abgeordneter am Betreten des Parlaments gehindert wird. Darauf stehen Geld- oder Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Der betreffende Artikel 494 des Strafgesetzes wurde bisher allerdings noch nie angewendet.