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Das Recht auf Gegendarstellung wird zugunsten der Medien nun entschärft. | Saftige Geldbußen werden entfallen. | Bratislava. Die slowakische Regierung hat eine deutliche Entschärfung des seit 1. Juni 2008 geltenden Pressegesetzes auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen vor allem das Recht auf Gegendarstellung, das seit der jüngsten Novelle vor allem öffentliche Mandatsträger deutlich leichter und in viel mehr Fällen als bisher durchsetzen konnten.
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Die Gesetzesnovelle soll den geistigen Abschied von der Regierungszeit des im Juni abgewählten Sozialdemokraten Robert Fico markieren, wie er im Regierungsprogramm vom August 2010 angekündigt wurde. "Die Regierung überprüft die Anwendung des Pressegesetzes und setzt die notwendigen legislativen Änderungen durch, vor allem die Abschaffung des Rechts auf Gegendarstellung öffentlicher Mandatsträger", heißt es dort.
Fico war insbesondere wegen seines Umgangs mit den Medien immer wieder in die Kritik geraten, weil er beispielsweise bei Pressekonferenzen Journalisten wüst beschimpfte und oft genug Antworten auf Medienanfragen schuldig blieb. Gegen die am 1. Juni 2008 in Kraft getretene Neuregelung des Pressegesetzes stimmten die Regierungsparteien SDKU-DS und KDH.
Wichtigster Punkt der Novelle war die Verbriefung eines umfassenden Gegendarstellungsanspruchs für alle, die sich durch die Berichterstattung von Medien in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Öffentliche Mandatsträger können diesen Anspruch besonders schnell geltend machen, insofern sie sich durch die Berichterstattung über die Ausübung ihrer Funktion in ihren Rechten beeinträchtigt wähnen. Dabei gilt als problematisch, dass der Begriff des öffentlichen Mandatsträgers in der Novelle von 2008 sehr weit gefasst wurde, es also vergleichsweise einfach ist, sich auf erleichterte Voraussetzungen für die Geltendmachung des Gegendarstellungsanspruchs zu berufen.
Das Recht auf Gegendarstellung lässt sich seit der Gesetzesänderung auch gegen ein Medium geltend machen, das wahrheitsgemäß berichtet hat. Im Zusammenhang mit dem Gegendarstellungsanspruch kann außerdem ein Schmerzensgeld eingefordert werden, das sich auf 1660 bis 4980 Euro belaufen kann. Kritiker des Gesetzes warnten in diesem Zusammenhang immer wieder davor, dass Politiker auf Grundlage der Novelle ein vergleichsweise leichtes Spiel hätten, insofern sie unliebsame Medien in den wirtschaftlichen Ruin treiben und damit ausschalten wollten. Seit Inkrafttreten der Novelle haben tatsächlich zahlreiche Prozesse gegen Medien stattgefunden, die in erster Linie vom früheren Premier Fico und seinem einstigen Justizminister Stefan Harabin betrieben wurden und werden.
Mit der Novelle von 2008 seien grundlegende Prinzipien bei Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten bei der Erlangung und Bearbeitung von zur Veröffentlichung in der periodischen Presse oder bei Agenturen vorgesehenen Informationen außer Kraft gesetzt worden, dies auch entgegen internationalen Abkommen und Empfehlungen zur Meinungsfreiheit, heißt es zu diesen Entwicklungen in der Begründung zum jetzt beschlossenen Gesetzesentwurf.
Künftig kann der Gegendarstellungsanspruch geltend gemacht werden, insofern Ehre, Würde oder das Privatleben einer natürlichen Person oder der Name oder der gute Ruf einer juristischen Person durch die Berichterstattung eines Mediums beeinträchtigt werden könnten. Privatpersonen können ihren Anspruch entsprechend den bisher geltenden Regeln geltend machen. Allerdings wird der Begriff "öffentlicher Funktionsträger" künftig sehr eng definiert.
Darüber hinaus werden Pflichten von Herausgebern im Zusammenhang mit Gegendarstellungen gelockert. Künftig können sie diese an im Voraus für Gegendarstellungen bestimmten Stellen ihres Medium veröffentlichen, eine Gegendarstellung muss nicht mehr an derselben Stelle erscheinen wie der beanstandete Bericht.