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Tauziehen um Datenschutz

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Debatte um Vorschriften für Unternehmen.


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Brüssel. Den Iren scheint Datenschutz ein Anliegen zu sein. Immerhin 56 Arbeitstage in diesem Halbjahr hat das Land, das derzeit den EU-Vorsitz innehat, dafür angesetzt, über einen entsprechenden Gesetzesentwurf der EU-Kommission zu beraten. Das Thema stand auch auf der Tagesordnung des jüngsten Treffens der europäischen Justizminister in Brüssel.

Der seit einem Jahr auf dem Tisch liegende Vorschlag der Kommission sieht unionsweite Standards zum Datenschutz vor. Die Bürger sollen dabei die Kontrolle über ihre Angaben haben - ob sie diese bei einem Wechsel zu einem anderen Online-Dienst mitnehmen oder löschen lassen wollen, was mit dem Recht auf Vergessen-Werden umschrieben wird. Die Unternehmen wiederum sollen zur Entfernung der Daten oder zu strikteren Schutzbestimmungen verpflichtet werden.

Doch das Ringen um die Vorgaben ist ein zähes. Während sich etwa das EU-Parlament noch weiter gehende Anforderungen wünscht, versuchen etliche Unternehmen - darunter auch US-Konzerne - Einfluss darauf zu nehmen, dass ihnen so wenige Beschränkungen wie möglich auferlegt werden. Ebenfalls gibt es Länder - wie Großbritannien oder Schweden -, die vor einer "Überregulierung" und damit vor Schäden für Betriebe warnen.

So ging es beim Ministertreffen unter anderem darum, welche Firmen welchen Anforderungen entsprechen müssen. Die Kommission hätte sich beispielsweise gewünscht, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten einen Datenschutz-Beauftragten haben müssen. Die Länder wollen allerdings lieber auf Freiwilligkeit setzen.

Welche Prüfung für wen?

Dennoch einigten sich die Staaten auf einen sogenannten risikobezogenen Ansatz: Für sensible Angaben sollen höhere Standards gelten. Das betrifft etwa die Sammlung und Verarbeitung von Gesundheits- oder personenbezogenen Daten, die Identitätsdiebstahl ermöglichen. So sollen die Anforderungen an einen fleischverarbeitenden Betrieb etwa anders sein als an einen multinationalen Konzern. Auch wären die Angaben von Kunden eines Supermarktes beispielsweise anders zu behandeln als Finanzdaten. Die Kriterien, welche Unternehmen dabei wie kontrolliert werden sollen, sind noch festzulegen.

Ebenso findet sich laut Justizkommissarin Viviane Reding eine Mehrheit für den Vorschlag, dass der öffentliche Sektor von den neuen Regelungen nicht ausgenommen werden soll - auch wenn es dabei eine Flexibilität geben soll. Experten sollen nun die Details der Rahmenbedingungen ausarbeiten.

Bis zu einem Beschluss gilt es aber noch etliche weitere Fragen zu klären. Zu den umstrittenen Punkten gehört etwa die Einwilligung in die Verarbeitung der Daten. Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Die Kommission möchte verankern, dass die Angaben einer Person erst dann weitergegeben werden dürfen, wenn diese dem explizit zugestimmt hat.

Die Brüsseler Behörde drängt auf die neuen Vorschriften, weil die bisher geltenden fast zwanzig Jahre alt sind. Sie können daher die Entwicklungen sozialer Netzwerke wie Facebook gar nicht berücksichtigen. Auch haben US-Unternehmen oft damit argumentiert, dass sich ihre Zentralen nicht an EU-Regelungen halten müssen, wenn sie außerhalb Europas liegen. Geht es aber nach dem Willen der Kommission, soll künftig für jeden, der in der Europäischen Union seine Dienste anbietet, das Unionsrecht gelten.