Liechtenstein zu Zugeständnissen bei Bankgeheimnis bereit.
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Brüssel. Luxemburg, die Schweiz und nun auch Liechtenstein: Ein Land nach dem anderen zeigt sich bereit, anderen mehr Einblick in die Daten ihrer Bankkunden zu gewähren. Mit Österreich haben die drei gemeinsam, dass es dort noch eine Form von Bankgeheimnis gibt, das einem automatischen Informationsaustausch entgegensteht. Auf diesen pocht aber die EU-Kommission, die auch gerne einige Drittstaaten - wie eben die Schweiz oder Liechtenstein - dazu verpflichten würde. Die Verhandlungen darüber konnte sie allerdings noch nicht starten, weil Österreich und bis vor kurzem Luxemburg dies blockiert haben.
Eines der Gegenargumente aus Wien könnte nun weiter geschwächt werden. So ist für Finanzministerin Maria Fekter nicht akzeptabel, dass Österreich zur Auskunft verpflichtet werden soll, noch bevor diese Forderung für andere umgesetzt wird. Doch nach ähnlichen Signalen aus der Schweiz hat nun auch Liechtenstein erklärt, für Gespräche über einen automatischen Austausch von Steuerdaten zur Verfügung zu stehen. Als Gegenleistung hätte der Staat jedoch gerne eine Strafverschonung für seine ausländischen Finanzkunden. Ministerpräsident Adrian Hasler verwies dabei gegenüber dem "Handelsblatt" auf ein Abkommen seines Landes mit Großbritannien, wonach Kontoinhaber Geld ohne Strafen nachversteuern können.
An bestimmte Bedingungen knüpft auch Österreich seine Zustimmung zum Verhandlungsmandat der Kommission. Bundeskanzler Werner Faymann hat am Wochenende via "Kronen Zeitung" gemeldet, beim EU-Gipfel am 22. Mai auf jeden Fall einzulenken, sofern das Bankgeheimnis für Inländer aufrecht bleibt.
Vor dem heutigen Treffen mit ihren EU-Amtskollegen wurde auch erwartet, dass Finanzministerin Fekter ihr Placet zu Verhandlungen gibt. Sie pocht zudem auf eine "gesonderte Berücksichtigung" der bilateralen Verträge mit der Schweiz und Liechtenstein und damit auch der anonymen Quellensteuer, die Österreich bei ausländischen Kontoinhabern einhebt und großteils an das Heimatland überweist - ohne Namen zu nennen.
Automatische Auskunft
Laut Experten könnte diese Quellensteuer erhalten bleiben, wenn die Kommission mit Drittstaaten über einen Informationsaustausch nach OECD-Standards verhandelt. Diese sehen nämlich Auskünfte auf Anfrage vor. Wenn Brüssel aber Verträge über automatischen Austausch fixiert und alle EU-Staaten dem zustimmen, müsste sich auch Österreich daran halten. Die bilateralen Verträge wären dann hinfällig.
Eng mit dieser Debatte verbunden sind die Diskussionen um weitere Regelungen für die Besteuerung von Zinserträgen. Die soll nicht nur geografisch, sondern auch inhaltlich ausgeweitet werden. So gibt es etwa Vorschläge, die Zinsbesteuerung auf alle Kapitalerträge auszudehnen. Ob sich die Finanzminister allerdings dabei einigen, ist nicht absehbar. Denn einige Staaten haben Bedenken. So findet der luxemburgische Ressortchef Luc Frieden, dass noch zusätzliche Arbeiten nötig sind. Er sei sich nämlich nicht sicher, ob durch die weltweite Einführung des automatischen Informationsaustausches (wie es zuletzt fünf große EU-Mitglieder propagiert hatten) alle Steuer-Schlupflöcher gestopft wären. So wünschen sich einige Länder mehr Transparenz nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen und verschiedene undurchsichtige Konstruktionen wie Trusts. Dabei müsste beispielsweise klar sein, wer von den Veranlagungen profitiert. Auch sollten die neuen Regelungen für alle - die EU- sowie die Drittstaaten - gleichzeitig gelten, um Kapitalabflüsse zu verhindern.