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Tax Risk Management als Kardinalspflicht der Geschäftsführung

Von Franz Althuber

Wirtschaft
Franz Althuber ist ist Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach und vorwiegend in den Bereichen Steuer- und Gesellschaftsrecht, Finanzstrafrecht und Managerhaftung tätig.

Aktives Steuermanagement mindert das Risiko für unternehmerische Fehlentscheidungen.


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Aktives Steuermanagement gehört üblicherweise nicht zu den bevorzugten Tätigkeiten von Managern. Trotzdem ist die Beschäftigung mit diesem ungeliebten Thema - gerade in Zeiten von LuxLeaks, Panama Papers, Registrierkassenpflicht und BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) - immens wichtig.

Steuern stellen einen erheblichen Kostenfaktor dar und mindern den Gewinn des Unternehmens, steuerliche Risiken können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken und müssen daher erkannt und gesteuert werden. Steuerrechtliche Fehlentscheidungen können für Unternehmen und aufgrund umfangreicher Haftungsbestimmungen auch für deren Managementorgane gravierende finanzielle Nachteile haben - neben Steuernachzahlungen und negativer PR drohen nicht selten auch Finanzstrafverfahren. Die möglichen betrieblichen Risikosituationen in diesem Zusammenhang sind vielfältig. Neben Konstellationen, in denen Steuergesetze grundsätzlich oder durch einzelne Mitarbeiter bewusst nicht beachtet oder ignoriert werden, besteht auch stets das Risiko, dass steuerliche Bestimmungen mangels Fachwissen oder mangels korrekt definierter Geschäftsprozesse nicht eingehalten werden.

Schlussendlich droht in allen Fällen, dass im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung die veranlagten Steuern zu einem späteren Zeitpunkt geändert und damit unter Umständen die Steuerbelastung nachträglich massiv erhöht wird. Eine Situation, die im Einzelfall - mangels ausreichender Liquiditätsvorsorge - mitunter zur Insolvenzeröffnung und zur nachfolgenden Ausfallshaftung der Geschäftsleitung führen kann. Wenngleich die aus der unternehmerischen Tätigkeit resultierenden steuerrechtlichen Risiken natürlich niemals zur Gänze ausgeschlossen werden können, besteht doch die Möglichkeit, intern haftungspräventive Schritte zu setzen. Der Ausgangspunkt jeglicher Risikominimierung muss dabei stets die Identifikation bestehender Steuerrisiken sein.

Auf der Grundlage einer solchen Risikoprüfung, im Zuge derer nicht selten sogar bereits erfolgte Verfehlungen in der Vergangenheit hervorkommen, ist sodann in einem weiteren Schritt zu entscheiden, welche steuerlichen Strategien und Grundsätze das Unternehmen - freilich im Rahmen der geltenden Gesetze - zukünftig verfolgen soll. Regelmäßig wird im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses der (legitime) Wunsch nach Steueroptimierung gegen allenfalls resultierende Nachzahlungs- und Haftungsrisiken abgewogen. Ist die Entscheidung über eine grundsätzliche Steuerstrategie einmal gefallen, muss diese im Unternehmen implementiert werden. Das bedeutet, dass sämtliche steuerrelevante Abläufe optimiert und Kontrollmechanismen einzurichten sind.

Je nach Größe und Organisation des Unternehmens erfordert eine solche Optimierung innerbetrieblicher Prozesse auch die Festlegung von ausdrücklichen Zuständigkeiten und Kompetenzen in der obersten Managementebene, der Geschäftsführung. Ebenso sollten die Steuerabteilung sowie externe Berater frühzeitig hinzugezogen werden, um ein effizientes Tax Risk Management sicherzustellen.