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Teilzeit - ein behördlicher Gnadenakt?

Von Hans Pechar

Analysen
Der Autor leitet das Institut für Wissenschaftskommunikation und Hochschulforschung an der Universität Klagenfurt.

Selten ist eine Initiative des Wissenschaftsministers so positiv aufgenommen worden wie seine Idee, ein Teilzeitstudium mit halben Gebühren einzuführen. Die anderen Parteien, sofern sie hochschulpolitisch ernst zu nehmen sind, unterstützen die Idee von Johannes Hahn, die Medien waren voll des Lobs.


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Nur die Universitäten-Konferenz spielte den Miesepeter und lehnte das simple Halbe-Halbe-Modell des Ministeriums ab. Aber für Teilzeitstudien treten auch die Rektoren ein.

Geht es um eine rein technische Kontroverse? Die Universitäten hätten gerne ein auf ECTS-Punkten (das "European Credit Transfer and Accumulation System" soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar sind, Anm.) beruhendes Modell, bei dem sich die Studenten zu Beginn des Semesters für bestimmte Lehrveranstaltungen entscheiden und dafür die anteilige Gebühr bezahlen. Das würde die Verbindlichkeit im Studium erhöhen und den Universitäten die Planung des Studienangebots erleichtern.

Das Ministerium-Modell - entweder die volle Gebühr bei vollem Studienangebot oder die halbe Gebühr und exakt das halbe Studienangebot - macht nur unter einer Voraussetzung Sinn: Wenn der Teilzeitstatus nicht vom Studierenden gewählt, sondern von der Behörde - als Begünstigung - zugewiesen wird.

Dann muss man "objektiv" erheben, wer nicht in vollem Ausmaß studieren kann (etwa über einen Beschäftigungsnachweis) und benötigt eine möglichst simple Teilzeitvariante.

Schon vor einem Jahrzehnt hatte das Wissenschaftsministerium ein solches Modell in Erwägung gezogen. Zum damaligen Zeitpunkt - es gab noch keine Gebühren, aber offenen Zugang ohne zeitliche Beschränkung - stand die studentische Seite dieser Frage aber völlig gleichgültig gegenüber, daher wurde das Vorhaben schließlich schubladisiert. Angesichts einiger ministerieller Äußerungen ist zu befürchten, man wolle diese Ideen nun wieder ausgraben.

Da wird auf der Basis statistischer Erhebungen über Obergrenzen nachgedacht. Wie viele sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen? Möglicherweise läuft einigen Beamten bei der Aussicht auf ein amtliches "Teilzeitermittlungsverfahren" schon das Wasser im Mund zusammen. Man kann nur hoffen, dass sich auch in Österreich die international übliche Lösung durchsetzen wird: Teilzeit nicht als behördlicher Gnadenakt, sondern als Entscheidung der Studenten.

Und noch eine Kleinigkeit: Wer bezahlt die Entlastung der berufstätigen Studenten? Wissenschaftsminister Hahn möchte diese Kosten den Unis aufhalsen, aber das wird wohl nur eine erste Idee sein, die noch nicht in allen Einzelheiten durchdacht ist.