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Teilzeitbeihilfe auch für Väter

Von Alexandra Grass

Politik

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden, dass auch "männlichen" Unternehmern ein Karenzgeld - korrekt "Teilzeitbeihilfe" - zusteht.


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Der Inhaber eines kleinen oberösterreichischen Gewerbebetriebes hatte Teilzeitbeihilfe nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz beantragt, weil seine Gattin nach einigen Wochen Kindesbetreuung wieder ihre Tätigkeit als Lehrerin aufnehmen wollte. Die Sozialversicherungsanstalt hat jedoch mitgeteilt, dass diese Leistung nur weiblichen Personen zustünde. Die Wirtschaftskammer brachte den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht - der VfGH hat nun entschieden, denn die bisherige Bestimmung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz..

Die Auswirkungen dieses Urteils seien "nicht zu sagen", hieß es seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der "Wiener Zeitung". Zuletzt hatten 615 Frauen Teilzeitbeihilfe beantragt, bei 612 Frauen wurde das Ansuchen positiv erledigt. Es sei durchaus damit zu rechnen, dass künftig die Anzahl der Anträge steigen wird. Alleinstehende selbstständige Mütter erhalten zur Zeit 139 Schilling Beihilfe pro Tag, Frauen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft 93 Schilling.

Künftig können also auch Väter diesen Ersatz für das Karenzgeld bekommen, wenn diese überwiegend für die Pflege des Kindes aufkommen. Voraussetzung für den Erhalt der Teilzeitbeihilfe ist laut SVA jedoch die Aufrechterhaltung des Gewerbes. Das bedeutet, der anspruchsberechtigte Elternteil kann durchaus weiter im Betrieb tätig sein.