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Temelin-Prozess in Linz kann stattfinden

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

EuGH: Gericht darf Tschechen nicht diskriminieren. | Global 2000: EU-Beschwerde gegen Mochovce-Ausbau. | Luxemburg/Wien/Linz. "Land Oberösterreich blitzt bei EuGH wegen Temelin ab" - so der Titel einer Eiltmeldung der APA von gestern, Dienstag. Eine Einschätzung, die Ratko Pavlovec, offizieller Anti-Atombeauftragter des Landes Oberösterreich, nicht nachvollziehen kann. "Wir sehen kein Abblitzen", sagt er zur "Wiener Zeitung", der EuGH habe lediglich Vorgaben für ein Zivilverfahren gemacht, das Linz in dem seit Jahren schwelenden Konflikt um das tschechische Atomkraftwerk anstrengt.


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Das Land Oberösterreich hat Zivilklage gegen die tschechische Betreiberfirma CEZ eingebracht mit dem Argument, der Betrieb des Kernkraftwerks stelle einen Eingriff in die Eigentumsrechte von Grundstückseigentümern - in dem Fall das Land selbst - dar. Dieser Prozess könne nun stattfinden, so Pavlovec - wenn auch unter Auflagen.

So fordert der EuGH die österreichischen Gerichte, die mit diesbezüglichen Klagen gegen Temelin konfrontiert sind, auf, die von den tschechischen Behörden erteilte Betriebsgenehmigung zu berücksichtigen. Diese basiere auf Gemeinschaftsrecht, das den Betrieb von AKWs zulässt. Österreich dürfe die tschechische Betreiberfirma nicht mit Berufung auf die Notwendigkeit, "das Leben, die öffentliche Gesundheit, die Umwelt oder das Eigentumsrecht zu schützen", diskriminieren. Man dürfe nicht zwischen einer ausländischen Genehmigung für Atomkraftwerke, die nach dem Gemeinschaftsrahmen genehmigt sind, und inländischen Genehmigungen für industrielle Anlagen unterscheiden. CEZ kann sich also auf Ausnahmen berufen, die Österreich für behördlich genehmigte Anlagen vorsieht. Das Gericht wird auch die Übereinstimmung mit den Schutzbestimmungen des Euratom-Vertrages zu prüfen haben.

Oberösterreich argumentiert in dem Zivilverfahren - Pavlovec rechnet mit einem baldigen Prozessbeginn - damit, dass das Genehmigungsverfahren EU-rechtswidrig ist.

70er-Jahre-Reaktoren

Die Umweltorganisation Global 2000 hat am Dienstag bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Errichtung der Blöcke drei und vier des slowakischen AKWs Mochovce eingelegt. Beim Bau werde Gemeischaftsrecht ignoriert, so Global-2000-Sprecher Jens Karg. Es werde an veralteten Reaktoren aus den 70er Jahren gebaut.

Pavlovec begrüßte diesen Schritt. Auch Oberösterreich habe vor einem Monat Beschwerde eingelegt. Den selben Schritt werde auch das Land Wien tun, kündigte Umweltstadträtin Ulrike Sima (SPÖ) an.