Der kommende Montag beschert Unternehmen, die im Vor-jahr einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro verzeichnet haben, eine längst ungewohnte Neuerung: Die Umsatzsteuervoranmeldung, diesmal für den Monat Jänner 2003.
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Das neugestylte Formular, das - aus Gründen fiskalischer Neugier, aber ohne jede praktische Auswirkung - erstmals auch nichtsteuerbare Auslandsumsätze abfragt, ist so gestaltet, dass es einem Steuerprüfer einen leichten Vergleich mit der Jahreserklärung ermöglicht.
Im neuen Vordruck U 30 sind erstmals auch Zeilen und Kennzahlen für die sogenannten Reverse-Charge-Umsätze vorgesehen, also für jene Erlöse, für die die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger abzurechnen ist. Das trifft neuer-dings vor allem auf die Bauleistungen zu.
UVA via Internet
Die neue Umsatzsteuervoranmeldung kann von jenen Unternehmen, die bereits in das FinanzOnline-System des Finanzministeriums einsteigen können, via Internet am Bildschirm ausgefüllt und direkt an die Finanz gesendet werden. Die Eingabe am Monitor ist freilich vor allem für erwartungsfrohe Newcomer noch enttäuschend, weil umständlich und zeitaufwendig. Solange die Verpflichtung zur elektronischen UVA-Übermittlung noch nicht Gesetz ist (und das ist sie voraussichtlich erstmals für die März-UVA), ist das Ausfüllen der papierenen Voranmeldung noch immer der einfachste Weg. Unternehmen, denen die FinanzOnline-Methode mangels technischer Voraussetzungen "nicht zumutbar" ist, können übrigens auch in Zukunft bei der Papier-Erklärung bleiben. Für viele zweifellos beruhigend.
Die Einreichung der UVA ist für sich allein natürlich nicht ausreichend. Sie ersetzt nicht die termingerechte Einzahlung des errechneten Steuerbetrages. Eh klar.