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Terminpalette für Steuerzahler

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Der März-Ultimo ist im Unterbewusstsein vieler Steuerzahler noch immer als unguter Fiskal-Stichtag eingeprägt. Zu unrecht: schon lange ist dieser Termin nicht mehr so wichtig und unumstößlich, dass er Unbehagen erzeugen müsste.


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Tatsache ist, dass amtliche Steuertermine flexibel sind und mit entsprechender Begründung von den Steuerpflichtigen selbst gesteuert werden können. Hier ein Termin-Überblick:

- der 31. März 2003 ist zwar der allgemeine Termin, bis zu dem alle Selbstständigen ihre Einkommen-, Umsatz- oder Körperschaftsteuererklärungen für das Vorjahr abgeben sollten. Tatsächlich wird der Termin durch die Fristerstreckung für Steuerberater-Klienten oder durch begründete persönliche Fristverlängerungsansuchen stark unterlaufen; für letztere zeigt die Finanz meistens großzügiges Verständnis;

- der 15. Mai 2003 ist der Einreichtermin für alle Selbstständigen, die in ihre Einkommensteuererklärung auch nichtselbständige Einkünfte (Löhne, Gehälter, Pensionen) aufnehmen müssen. Hier verlängert sich also der Märztermin, und zwar für alle Steuererklärungen eines Bürgers;

- der 15. Mai 2003 ist der Steuertermin für Arbeitnehmer, die neben ihren nichtselbstständigen Einkünften auch andere, bisher unbesteuerte Einkünfte (z.B. Provisionen) über den Jahres-Freibetrag (730 Euro) hinaus erklären müssen;

- der 30. September 2003 ist Schlusstermin für Arbeitnehmer oder Pensionisten, die für 2002 eine "Pflichtveranlagung" erwarten und so zu einer diesbezüglichen Arbeitnehmer-Steuererklärung verpflichtet sind.

- Für eine freiwillige Arbeitnehmer-Steuererklärung ("Jahresausgleich") beim Finanzamt, die man bekanntlich für 2002 erstmals auch über FinanzOnline übermitteln kann, ist reichlich Zeit. Hier endet die Antragsfrist erst in fünf Jahren. ab