BVT-Chef Gridling erläutert Pläne des Innenministeriums. | Datenschützer sieht Gefahr für Meinungsfreiheit.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Die Renaissance des metternichschen Überwachungsstaats. Nichts Geringeres prophezeit Hans Zeger von der Arge Daten, sollte das Anti-Terror-Paket von Justizministerin Beatrix Karl und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner umgesetzt werden.
Ein Hauptpunkt in dem Paket ist die erweiterte Gefahrenerforschung. Bereits jetzt müssen die Behörden Gruppen beobachten, "wenn (. . .) damit zu rechnen ist, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität (. . .) kommt", heißt es im Sicherheitspolizeigesetz. Sprich: Die Polizei darf Gruppen selbst dann beobachten, wenn diese keine konkreten Drohungen aussprechen. Ermittlungen oder Observationen darf es aber nur dann geben, wenn der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums dem zustimmt. Das heißt, die Polizei kann zwar ohne Zustimmung eines Staatsanwalts ermitteln, die Rechte der Beobachteten sollen aber gewahrt bleiben, wie Peter Gridling, Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der "Wiener Zeitung" erklärt. Entscheidet der Rechtsschutzbeauftragte, dass Ermittlungen nicht nötig sind, würden die gesammelten Daten sofort gelöscht, so Gridling. Rund 30 Mal im Jahr ermittelt die Polizei auf Basis dieses Gesetzes.
Zwischen Unmut und strafbarer Handlung
Bisher ist die erweiterte Gefahrenerforschung nur gegen Gruppierungen von mehr als drei Personen möglich. Mit dem Terror-Präventionspaket soll es auf Einzelpersonen ausgeweitet werden. Beobachtet werden sollen Personen, die sich in ihren Foreneinträgen auf dem schmalen Grat zwischen Unmutsäußerung und strafrechtlich relevanter Drohung bewegen. Die Informationen sollen lediglich gesammelt und zusammengeführt werden, der Rechtsschutzbeauftragte - analog zum Vorgehen gegen Gruppen - soll dann darüber entscheiden, ob der Name des Posters ausgeforscht werden darf.
Für Datenschützer Zeger würde eine solche Regelung "polizeilicher Willkür Tür und Tor öffnen". Denn das Internet sei schlicht die neue Form des Stammtischs. "Es gehört zur freien Meinungsäußerung dazu, dass man das eine oder andere Schwachsinnige, Beleidigende" von sich geben könne, so Zeger. Und bei Gefahr in Verzug könne die Polizei ohnehin schon jetzt tätig werden. Zeger spricht sich auch vehement dagegen aus, "die norwegischen Opfer für diese Diskussion zu missbrauchen".
Grüne, BZÖ dagegen, FPÖ überlegt noch
In dieselbe Kerbe schlug auch Heinz Fischer. Der Bundespräsident sprach sich gegen Anlassgesetzgebung aus. Gegen eine Gesetzesänderung in Richtung "Überwachungsstaat" sprach sich auch BZÖ-Chef Josef Bucher aus. Der Grüne Peter Pilz ortete "politischen Unfug" und forderte ein Waffenverbot. Einzig Peter Fichtenbauer (FPÖ) ist der Idee nicht völlig abgeneigt, will aber den Gesetzesentwurf abwarten. Für eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes braucht es im Nationalrat allerdings ohnehin nur die Stimmen der Koalition.