Das Inkrafttreten der Antiterrorismus-Konvention des Europarates lenkt einmal mehr den Blick auf den Kampf gegen Terrorismus in der Europäischen Union. | Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA, vor allem aber seit denen von Madrid (2004) und London (2005) ist die Bekämpfung des Terrorismus auch zu einem vorrangigen Ziel der europäischen Staaten geworden.
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Am 1. Juni ist die Konvention zur Verhütung von Terrorismus, die im Rahmen des Europarates im Mai 2005 in Warschau verabschiedet wurde, in Kraft getreten. Bisher wurde sie von 39 Europaratsstaaten unterzeichnet. Sieben davon haben sie bereits ratifiziert - darunter nur drei EU-Mitgliedstaaten: Bulgarien, Dänemark und Rumänien.
Die Antiterrorismus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der mehrere Aktivitäten, die zur Ausführung terroristischer Akte führen können, als kriminelle Straftaten sanktioniert.
Konvention als Vorlage
Die Konvention hat auch für andere internationale Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung als Muster gedient, zum Beispiel für die Resolution 1624 (2005) des UN-Sicherheitsrates oder für den vom Europäischen Rat 2004 ausgearbeiteten Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus.
Die EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung umfasst vier Arbeitsfelder: Prävention, Schutz, Verfolgung und Reaktion.
Im Bereich der Prävention hat der Rat eine Strategie und einen detaillierten Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus angenommen. Damit soll vor allem die Gewaltbereitschaft im Internet bekämpft werden.
Im Juli 2006 hat der Rat auch Leitlinien zur Bekämpfung der Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus mit Hilfe der Kommunikation durch die Medien in der EU gebilligt.
Das zweite Ziel der Strategie zur Terrorismusbekämpfung besteht darin, Bürger und Infrastrukturen zu schützen und deren Verwundbarkeit gegenüber Anschlägen zu verringern. In dem Rahmen bemüht sich die EU auch um eine verstärkte Sicherheit für Grenzen, Verkehr und kritische Infrastrukturen. Zur Verbesserung des Grenzschutzes wurden die Richtlinie zur Aufnahme biometrischer Merkmale in EU-Pässe, die Einrichtung der Frontex-Agentur und die Ausarbeitung des SIS II-Systems beschlossen. Eine Verordnung zum Visa-Informationssystem wird diese Maßnahmen abrunden.
Das dritte Ziel besteht darin, Terroristen über die EU-Grenzen hinweg zu verfolgen, gegen diese zu ermitteln und sie vor Gericht zu stellen. Dazu dienen vor allem die Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl (2002) und zur gegenseitigen Anerkennung von Einziehungsentscheidungen (2006) sowie die Europäische Beweisanordnung (2006) und die dritte Geldwäscherichtlinie (2005).
Die vierte Zielsetzung besteht darin, in einer solidarischen Grundhaltung dafür vorzusorgen, dass die Folgen von Terroranschlägen so rasch und so gut als möglich beseitigt werden können. Zur Verbesserung ihrer internen Kommunikation hat die EU dazu ein eigenes Netzwerk eingerichtet.
Die Rechtsakte, die im Rahmen der Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen werden, sind nicht nur auf die Erste Säule der EU beschränkt (Verordnungen und Richtlinien), sondern entstammen auch der Zweiten (Gemeinsame Standpunkte und Aktionen) und der Dritten Säule (Rahmenbeschlüsse) und sind in manchen Fällen sogar säulenübergreifend.
Der Europäische Rat nahm darüber hinaus im Dezember 2003 die "Europäische Sicherheitsstrategie - Ein sicheres Europa in einer besseren Welt" an. Des weiteren hat die EU 2004 mit Gijs de Vries einen eigenen Koordinator für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt, der allerdings im März 2007 seinen Rücktritt erklärte.